LG Hamburg: Sparkasse Ostunterfranken muss Anlegerin wegen verschwiegener Provisionen entschädigen

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Das Landgericht Hamburg hat die Sparkasse Ostunterfranken mit Urteil vom 27.02.2015 zur Zahlung von Schadenersatz an eine von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Fondszeichnerin verpflichtet. Die Anlegerin hatte im Jahre 2008 auf Empfehlung der Sparkasse an dem geschlossenen Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG beteiligt.

Hohe Rückvergütungen für die Sparkasse

Entscheidend war für das Gericht, ob die Anlegerin „vorbehaltlos, zutreffend und ohne verklausulierte, verdeckte Formulierung, mit dem jeweils eine einzelne Facette der Wahrheit aufgezeigt wird“, dass die Sparkasse für die Beratung vergütet wird. Dies habe sie jedoch nicht in konkreter und zutreffender Höhe getan. Wie sich erst vor Gericht herausstellte, hat die Sparkasse 11 % des Anlagebetrages erhalten.

Keine Verjährung

Der Schadenersatzanspruch der Anlegerin ist – so das Gericht – auch nicht verjährt. Hiernach durfte und sollte die Anlegerin aus dem Gespräch mit der Sparkasse zwar „schöpfen, dass das 5%-ige Agio an die Bank fließt“. Zudem hatte eine vom Landgericht als Zeugin vernommene Mitarbeiterin der Sparkasse erklärt, dass sie selbst davon ausging, dass ein 5%-iges Agio an die Sparkasse fließe. Damit konnte die Anlegerin gerade nicht wissen, dass die Sparkasse sogar mehr erhalten würde.

Umfassende Entschädigung für Anlegerin

Das Landgericht hat der Anlegerin den Anlagebetrag nebst Agio zugesprochen. Zudem wurde die Sparkasse zur Freistellung von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen und zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Unser Rechtstipp:

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zeigt, dass selbst Kunden von Sparkassen vor solch gravierenden Beratungsfehlern nicht gefeit sind. Auch Sparkassen müssen ihre Kunden ungefragt über ein bestehendes Provisionsinteresse aufklären. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher ebenfalls betroffenen Anlegern, anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.


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