LG Hamburg: Sportwettenanbieter muss 174.878 Euro zurückzahlen

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Sportwetten erfreuen sich seit jeher großer Beliebtheit. Glücksspieler kommen inzwischen auch online auf ihre Kosten: Einige Anbieter ermöglichen das Wetten im Internet. Verbraucher verlieren hohe Summen, können diese aber unter Umständen zurückfordern, wie das Landgericht (LG) Hamburg am 20. März 2023 entschied (Aktenzeichen: 301 O 92/21).

Spielerin wettete mit mehr als 200.000 Euro

Die Klägerin, eine Steuerfachangestellte, setzte im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 21. März 2021 bei einem Sportwettenanbieter 216.102 Euro ein. Sie platzierte die Wetten über ein Kundenkonto, das sie auf einer deutschsprachigen Internetseite des Wettanbieters anlegte. Der Wettanbieter verfügte während dieses Zeitraums über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Eine Erlaubnis der deutschen Behörden besaß der Anbieter jedoch nicht. Im Mai 2021 forderte die Spielerin den Anbieter zur Rückzahlung ihres Einsatzes auf. Dieser verweigerte die Zahlung; schließlich habe er eine Lizenz für Online-Glücksspiel und Sportwetten besessen. Die Spielerin erhob Klage.

LG: Ohne Lizenz kein Vertrag

Das LG Hamburg entschied, dass der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag über das Online-Wetten nichtig war. Nach dem GlüStV 2012 war das Anbieten von Sportwetten im Internet verboten. Der Anbieter besaß keine Lizenz zum Betreiben eines Online-Casinos nach deutschem Recht, weshalb die Spielerin den Wetteinsatz ohne Rechtsgrund an den Betreiber leistete. Sie kann nun ihren Einsatz zurückverlangen.

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Wenn auch Sie Geld im Rahmen von Online-Sportwetten und Glücksspiel im Internet verloren haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir haben bereits Einsätze zurückgeholt. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Ansprüche verjähren können und dann nicht mehr eingefordert werden können! Für viele Ansprüche droht Verjährung zum 31. Dezember 2023.

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