LG Köln: Porsche Cayenne geht im Abgasskandal zurück

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Die Käuferin eines Porsche Cayenne hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 3. Mai 2021 entschieden (Az.: 15 O 290/20). Als Herstellerin des Dieselmotors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung steht die Konzernschwester Audi in der Haftung.

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne Diesel 3.0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2012 als Neuwagen gekauft. Der 3-Liter-V6-Dieselmotor in dem Fahrzeug wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Porsche bot der Klägerin ein freiwilliges Software-Update für die Motorsteuerung an. Von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist das Modell hingegen nicht betroffen. Allerdings ordnete das KBA für Modelle des Audi A4 und A5 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie an.

Die Klägerin ist überzeugt, dass auch in ihrem Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Diese Funktionen sorgten dafür, dass unter den Bedingungen des Testzyklus NEFZ die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, im realen Straßenverkehr jedoch nicht. Wie bei den Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 komme auch hier die vom KBA bemängelte Aufheizfunktion zum Einsatz. Im Typengenehmigungsverfahren seien diese Funktionen gegenüber dem KBA nicht offengelegt worden, so die Klägerin.

Das LG Köln folgte der Argumentation der Klägerin. Sie habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie zum Einsatz kommt. Greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung seien nicht erst dann gegeben, wenn das KBA einen Rückruf für das konkrete Modell angeordnet hat. Ein behördlicher Rückruf sei zwar ein gewichtiges Indiz für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Liegt kein Rückruf vor, bedeute dies jedoch nicht automatisch, dass es keine Abgasmanipulationen gibt, machte das Gericht deutlich.

Audi habe als Herstellerin des Motors keine Angaben zur Aufheizstrategie gemacht und den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das LG Köln weiter.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises von der Audi AG verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr werden von Audi hergestellt. Sie kommen aber nicht nur in diversen Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Auch bei diesen Modellen bestehen – auch ohne einen Rückruf des KBA - gute Chancen auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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