Porsche Cayenne im Abgasskandal – OLG Köln bestätigt Schadenersatzanspruch gegen Audi

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Als Herstellerin der Motoren steht die Audi AG auch für unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Konzernschwester Porsche in der Haftung. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 27. August 2021 entschieden und die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne S Diesel verurteilt (Az.: 19 U 107/20).

Die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Liter Hubraum werden innerhalb des VW-Konzerns von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Die Motoren kamen in diversen Audi-Modellen und auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen verpflichtenden Rückruf an.

In dem Verfahren vor dem OLG Köln hatte der Kläger im August 2015 einen Porsche Cayenne S Diesel als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein von der Konzernschwester Audi entwickelter 4,2 Liter V8 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Köln verurteilte die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs und die Audi AG als Herstellerin des Motors als Gesamtschuldner zu Schadenersatz. Im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln übernahm dann die Audi AG die volle Verantwortung. Sie muss als Herstellerin des Motors für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geradestehen und Schadenersatz leisten. Audi muss den Porsche Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Nicht nur Modelle des Porsche Cayenne oder Macan wurden vom KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Auch zahlreiche Audi-Modelle mit Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr mussten unter dem Code 23X6 in die Werkstatt, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Audi steht als Herstellerin der Motoren in der Haftung und wurde schon von einer Reihe von Gerichten, u.a. von den Oberlandesgerichten Naumburg und Koblenz zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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