LG Köln: Riester-Versicherter erhält nach Urteil 33% höhere Rente

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Viele Menschen in Deutschland kümmern sich frühzeitig um eine Zusatzrente neben der gesetzlichen, da befürchtet wird, dass die Rentenbeträge nicht gerade üppig ausfallen werden. Neben über 20 Millionen betrieblichen Altersvorsorgen gibt es mittlerweile knapp 16 Millionen Riester-Verträge und über 14 Millionen private Rentenversicherungen. Der Plan, hiermit das finanzielle Auskommen im Alter abzusichern, steht allerdings vor einer erheblichen Gefahr: Die Absenkung des sogenannten Rentenfaktors.

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente später monatlich ausgezahlt wird. Liegt der Rentenfaktor zum Beispiel bei 30, erhalten Rentner pro 10.000 Euro Guthaben 30 Euro im Monat. Bei Vertragsabschluss wird oftmals suggeriert, der Rentenfaktor stehe fest - die Realität sind dann aber ganz anders aus. Auf Grundlage besonderer Vertragsklauseln senken viele Versicherungen später allerdings eigenmächtig den Rentenfaktor und die Rente der Betroffenen schmälert sich. Zum Beispiel hat die Allianz 2021 bei rund 750.000 Verträgen den Rentenfaktor gesenkt. Und auch die Zurich Lebensversicherung hat zahlreiche Verträge angepasst und damit Versicherten die Rente gekürzt.

LG Köln setzt Rentenfaktorsenkung Riegel vor

Diese Praxis der Versicherer war schon immer umstritten, am 8. Februar 2023 hat aber das Landgericht Köln (Az. 26 O 12/22) entschieden, dass der Rentenfaktor so einfach nicht geändert werden darf!

In dem Verfahren hatte ein Versicherungsnehmer gegen die Zurich Lebensversicherung geklagt, nachdem der Rentenfaktor in seinem fondsgebundenen Vertrag von 37,34 auf 27,97, also um stolze 25 Prozent, gesenkt worden war. Die Zurich hatte sich zur Begründung auf die Niedrigzinsphase berufen.

Das Gericht hat diese Senkung gekippt, der niedrigere Rentenfaktor ist damit unwirksam. Zwar stand im Vertrag, dass der Versicherer den Faktor einseitig senken darf, wenn die Rendite der Versicherung dauerhaft sinkt. Diese Klausel war aber unwirksam. Niedrige Zinsen allein sind kein ausreichender Grund, den Rentenfaktor zu senken, so das Landgericht. Die Versicherung durfte also ihre finanziellen Nachteile des niedrigen Zinsniveaus nicht auf die Versicherten abwälzen.

Rentenfaktor aus Vertrag gilt

Das bedeutet: Es gilt der Rentenfaktor, der im Vertrag steht. Und dies unabhängig davon, ob es sich dabei um einen garantierten Rentenfaktor gehandelt hat. Zudem hat das Gericht klargestellt: Änderungen sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn die Lebenserwartung plötzlich drastisch steigt. Solche Ausnahmefälle aber werden selten bis nie vorliegen.

Damit erscheinen Anpassungen des Rentenfaktors rechtlich angreifbar. Verbraucher, die einen Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, sollten überprüfen, ob es zu Anpassungen des Rentenfaktors gekommen ist. Im Falle einer Senkung ist eine anwaltliche Überprüfung der Klausel zu empfehlen.

Als Kanzlei für Verbraucherschutz haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und bieten Ihnen eine anwaltliche Beratung und Anspruchsdurchsetzung an, mit dem Ziel, Ihren Rentenfaktor wieder nach oben anzupassen. Nutzen Sie gern unseren Schnell-Check um eine kostenlose Ersatzberatung zu vereinbaren.


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