LG München I: Schadensersatz für P&R-Anlegerin

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Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 18. Mai 2021 (Aktenzeichen 28 O 12467/20) eine Münchener Bank zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 57.000,00 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Urteil hat Bedeutung für nahezu alle Verfahren.

Der aktuelle Fall

Geklagt hatte eine Anlegerin, die 2015 Kauf- und Verwaltungsverträge mit der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH über 25 Container für 71.250,00 Euro geschlossen hatte. Versprochen wurde ihr hierfür für die Dauer von 5 Jahren eine jährliche Miete in Höhe von 10,01 Prozent der Anlagesumme. Ausgezahlt wurden ihr allerdings lediglich insgesamt 16.515,96 Euro. Beraten worden ist die Klägerin von der Volksbank. Am 15. März 2018 stellte die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH Insolvenzantrag. Das Geld der Anlegerin schien verloren.

Die positive Entscheidung

Die Richter des Landgerichts München I gaben der Anlegerin Recht. Sie verurteilten die Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Auskunftspflichten. Lediglich die erhaltene Miete wurde daher von der Schadenssumme abgezogen.

Das Gericht stellte fest, dass die Bank die Wirtschaftlichkeit und Plausibilität der Anlage nicht ausreichend geprüft bzw. die klagende Anlegerin nicht ausreichend informiert habe. Die Bank hätte die Anlegerin auf die bis zur Zeichnung in 2015 veröffentlichten Einschränkungen in den Bestätigungsvermerken der Jahresabschlüsse oder aber die unzureichenden Kenntnisse über die Lage der Gesellschaft hinweisen müssen. Denn aufgrund der umfangreichen Garantien sei die Bonität das maßgebliche Risiko bei P&R gewesen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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