LG Offenburg: keine Verjährung bei EA 189 Motoren Ende 2018!

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Das LG Offenburg bestätigt die Einschätzung zahlreicher Anwälte im Abgasskandal, dass Ansprüche gegen Volkswagen als Hersteller der Motoren EA 189 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen regelmäßig nicht Ende 2018 verjährt sind, sondern frühestens Ende 2019 verjähren, LG Offenburg (2. Zivilkammer), Urteil vom 21.08.2019 – 2 O 57/19.

Für den Beginn der Verjährung schon im Jahr 2015 (mit der Folge des Ablaufs Ende 2018) muss der Geschädigte Kenntnis seiner konkreten Betroffenheit haben oder diese Kenntnis grob fahrlässig nicht erlangt haben. Das LG Offenburg zu den Anforderungen an eine grob fahrlässige Unkenntnis aaO:

„Ein grob fahrlässiges Verhalten in eigener Sache vermag das Gericht hierin jedoch nicht zu sehen. In diesem Zusammenhang ist schließlich auch das Verhalten der Beklagten nach Bekanntwerden der Vorwürfe zu sehen. So führt die Beklagte in ihrer Pressemitteilung vom 22.09.2015 unter anderem aus, dass die Steuersoftware bei der Mehrheit der betroffenen Motoren keinerlei Auswirkungen habe. In einer weiteren Pressemitteilung vom 29.09.2015 teilte die Beklagte mit, dass an einer Umrüstung gearbeitet werde und die betroffenen Kunden in den nächsten Wochen und Monaten informiert würden. Die Beklagte verfolgte mithin eine Strategie, bei der die vorgenommenen Manipulationen am Abgasrückführungssystem verharmlost und gleichzeitig eine enge Einbindung der betroffenen Fahrzeugbesitzer in Aussicht gestellt wurde.“

Mithin können Geschädigte auch jetzt noch ihre Ansprüche gegen Volkswagen nach § 826 BGB geltend machen.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen (nur noch bis 29.09.2019 möglich) und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen. 

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).



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