Verjährung im Dieselskandal bei 3.0 TDI Motoren in 2022?

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Sie sind Besitzer eines Fahrzeuges mit einem 3.0 TDI Dieselmotor und fragen sich, ob die Klage gegen die Marken des Volkswagen-Konzerns noch erfolgreich sein können? 

I Was sagt die Rechtsprechung zur Frage der Verjährung?

Einige betroffene Autokäufer fragen sich, ob die Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch durchgesetzt werden können. Grundsätzlich gilt, dass ein Anspruch für einen Schadensersatz nicht für eine dauerhafte Zeit geltend gemacht werden kann. 

Die in der Rechtsprechung anerkannte Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und startet mit Ende des Jahres, in welchem der Schaden zur Kenntnis genommen wurde. Auf Grundlage dieser Tatsache entstand eine Streitigkeit, welche auch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beigelegt werden konnte. Fraglich erscheint, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. 

Die Anwälte des Volkswagen Konzerns drängen oftmals auf den Verjährungsbeginn, zeitgleich mit den ersten Medienberichten zu der Thematik des Dieselskandals. Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung meint jedoch, der Verjährungsbeginn setzt erst mit der Kenntnis von dem Rückrufschreiben an. Folgt man der herrschenden Meinung, so kann der Schadensersatzanspruch über einen Zeitraum von drei Jahren, ab Kenntnis von dem Rückrufschreiben geltend gemacht werden. 

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass auch die großzügige Frist der herrschenden Meinung in vielen Fällen bereits abgelaufen ist. Dies würde für eine Verjährung der Ansprüche sprechen, woraufhin der Hersteller die Zahlung verweigern könnte. Viele Betroffene Kunden denken sich aus den besagten Gründen, dass eine Klage nunmehr keinen Sinn machen würde. 

Erfreulicherweise entscheidet die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Fällen jedoch auch nach dem Ende der Verjährung zugunsten der Geschädigten.  So haben beispielsweise die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz und Oldenburg, VW auch nach Beendigung der Verjährung zu einem Schadensersatz verurteilt.

II Weshalb werden die Klagen auch nach dem Ende der Verjährung noch zugelassen?

Die Leserinnen und Leser des Artikels fragen sich mit großer Sicherheit, weshalb die Klagen gegen den Volkswagen-Konzern weiterhin zugelassen werden. Mittlerweile hat sich auch der BGH in der Thematik positioniert. In zwei bemerkenswerten Urteilen entschied das Gericht über Schadensersatzansprüche bei bereits eingetretener Verjährung. In beiden Fällen wurde das Urteil zugunsten der geschädigten Käufer verkündet.  

Der BGH sieht es als erwiesen an, dass den Käufern, die zu spät geklagt haben, auch weiterhin ein Ersatz des Schadens zusteht (BGH Vla ZR 8/21), (BGH Vla ZR 57/21). Die Höhe des Schadensersatzes berechnet sich dabei nach dem Restwert Ihres Fahrzeuges. 

Entscheidend ist die Vorschrift des § 852 BGB. Diese befasst sich mit einem Restschadensersatzanspruch, der den Käufern bei einer unerlaubten Handlung zusteht. 

Die Verjährung in den Fällen des § 852 BGB tritt erst nach 10 Jahren ein, weshalb die Klage auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch möglich ist. Um sich auf den § 852 BGB berufen zu können, muss eine unerlaubte Handlung, sowie die Verjährung der Ansprüche vorliegen. 

Viele Gerichte sehen beide Voraussetzungen in Bezug auf den Abgasskandal als erwiesen an. Volkswagen schädigte eine Vielzahl von Kunden vorsätzlich und sittenwidrig. Die Rechtsprechung des BGH ermöglicht uns damit ein weiteres Vorgehen im Abgasskandal.

III Welche Ansprüche sind durchsetzbar?

1.) Gewährleistungsrechte

Sollte ihr Fahrzeug von dem Dieselskandal betroffen sein, so können Sie eine Reihe von Gewährleistungsrechten geltend machen. Zunächst besteht für Sie die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche entweder die Reparatur oder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs beinhaltet. 

Dazu müssen Sie ihrem Verkäufer eine Frist setzen. Lässt dieser die Frist zweimal verstreichen, ohne die erforderliche Reparatur vorzunehmen, oder sogar die Nachbesserung verweigert, so können Sie mit unser Hilfe vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 

Bei erfolgreichem Rücktritt vom Kaufvertrag, erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. 

Wichtig zu beachten ist, dass die Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren ab der Übergabe des Fahrzeugs verjähren. In Fällen vom Abgasskandal liegt jedoch häufig eine arglistige Täuschung vor, weshalb der Anspruch erst nach drei Jahren ab Kenntniserlangung verjährt.

2.) Schadensersatzanspruch

Wie bereits erläutert stehen Ihnen zusätzlich Schadensersatzansprüche zu. Um sich auf die Ansprüche berufen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden. 

Zum einen dürfen Sie den Diesel vor nicht länger als 10 Jahren gekauft haben. Zudem kommt, dass Sie bisher noch keine Entschädigung von Volkswagen bekommen dürfen haben und Ihr Kaufvertrag nicht nach der Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 abgeschlossen wurde.

IV Welche Modelle sind betroffen?

Folgende Modelle mit 3.0 TDI Motor sind betroffen:

Audi:

- A4

-A5

-A6

-A7

-A8

-Q5

-Q7

-SQ5

Volkswagen:

- Touareg

- Amarok

Porsche:

- Cayenne

-Macan

Die Anwaltskanzlei von Balduin & Partner konnte bereits einige bemerkenswerte Urteil erstreiten. Auch im Falle einer Verjährung kann eine Klage einen durchaus guten Erfolg erzielen. Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt, dass eine Vielzahl der Gerichte auf der Seite der Kläger steht. Wir überprüfen gerne, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und erarbeiten eine gemeinsame Lösung für Ihr Problem.

Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, ob auch ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen !

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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