LG Ravensburg – Autokredit bei der VW Bank erfolgreich widerrufen

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Autokreditverträge der VW Bank lassen sich oftmals auch heute noch widerrufen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 7. Mai 2019 (Az.: 2 O 426/18). 

„Der Widerruf des Autokredits ist eine interessante Option, sein Fahrzeug zu günstigen Konditionen wieder zurückzugeben. Das ist angesichts des Wertverlusts nicht nur, aber besonders für Dieselfahrer interessant“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem Verfahren vor dem LG Ravensburg hatte der Verbraucher 2016 mit der VW Bank einen Autokreditvertrag abgeschlossen, um damit den Kauf eines VW Golf zu finanzieren. Gute zwei Jahre später widerrief er den Darlehensvertrag. 

Der Widerruf sei wirksam erfolgt, entschied das LG Ravensburg. Denn die 14-tägige Widerrufsfrist sei aufgrund von fehlerhaften Informationen in dem Kreditvertrag zu den Folgen des Widerrufs nie in Lauf gesetzt worden. Dementsprechend konnte der Darlehensvertrag noch widerrufen werden. 

Da das Autohaus, das den VW Golf an den Verbraucher verkauft hatte, an Vorbereitung und Abschluss des Darlehensvertrags mitgewirkt hatte, lag ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vor. Folge ist, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. 

„Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurück“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung. 

Auch andere Gerichte haben bereits entschieden, dass Autofinanzierungen bei der VW Bank auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können.

„Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nicht nur der VW Bank, sondern auch anderen Banken unterlaufen“, so Dr. Hartung. Strittig ist dabei, ob die Bank bei Darlehensverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs verlangen können. 

Das LG Ravensburg sprach der VW Bank z. B. mit Urteil vom 7. August 2018 den Anspruch auf einen solchen Wertersatz ab (Az.: 2 O 259/17).

„Der Widerrufsjoker ist selbst bei Abzug eines Wertersatzes eine lukrative Möglichkeit, dem Wertverlust des Fahrzeugs entgegen zu steuern. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. 

Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, spielt hingegen keine Rolle“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de


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