LG Stuttgart: Neues Urteil gegen VW wegen sittenwidriger Schädigung

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Mit Urteil vom 05. Dezember 2017 stellt sich das Landgericht Stuttgart wiederholt auf die Seite der betroffenen Dieselfahrer. Es bestätigt zudem, VW habe seine Kunden mit dem Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen sittenwidrig geschädigt.

Schadensersatz wegen Sittenverstoß

Im vorliegenden Fall machte der Käufer eines VW Touran (Baujahr 2013) geltend, durch den abgeschlossenen Kaufvertrag einen Schaden erlitten zu haben. Dem stimmte das Gericht zu. Das streitgegenständige Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet, welcher eine Steuerungssoftware zur Senkung der Stickstoffwerte am Prüfstand enthält. Die im realen Verkehr ermittelten Werte seien jedoch viel höher – somit erfüllt das Fahrzeug nicht die zur Erteilung einer Typengenehmigung erforderlichen Voraussetzungen. Das hat VW selbst zugegeben.

Nach Ansicht des Gerichts handelte VW, indem sie diesen Umstand verschwiegen hatte, in Verletzung des Anstandsgefühls aller billig und gerecht Denkenden. Wie bereits im Urteil der 19. Zivilkammer vom 17. November 2017 festgestellt wurde, erfolgte der serienmäßige Einbau der Software nicht durch Zufall. Durch ihr Verhalten hat VW den Käufern bewusst unwahre Tatsachen vorgetäuscht und sie somit betrogen. Insbesondere das Ausmaß dieses Betrugs rechtfertige die Annahme einer besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens. Ein gewissenhafter Käufer hätte bei Kenntnis dieses Umstandes und des hiermit verbundenen Risikos der Nichterteilung einer Fahrgenehmigung nie den Kaufvertrag abgeschlossen.

Aufgrund dessen hat VW dem Geschädigten den Kaufpreis zu erstatten. Hinzu kommen die über die Jahre getätigten Aufwendungen in Form von Steuern, den KFZ-Versicherungskosten, den TÜV und sogar den Kosten für Winterreifen und deren Wechsel. All diese Kosten sind dem Käufer im Glauben auf die Mangelfreiheit des Fahrzeugs entstanden.

Nutzungen sind zu erstatten

Dennoch habe der Fahrzeugkäufer die gezogenen Nutzungen zu erstatten. Diese werden am Ende von dem ihm zustehenden Schadensersatzanspruch abgezogen. Das Gericht ist der Auffassung, der Käufer habe durch die jahrelange Nutzung einen Vorteil erlangt. Diese würde sich wertmindernd auf das Fahrzeug auswirken, sodass ihm dies nicht zugutekommen kann.

Keine Nacherfüllung durch Software-Update

Es gibt jedoch eine weitere erfreuliche Nachricht für alle betroffenen Diesel-Fahrer. Das LG Stuttgart ist der Auffassung, dass erst nach Vertragsschluss auftretende Umstände nicht bei der Schadensbeurteilung Berücksichtigung finden können. So ist die Installation eines Software-Updates nicht geeignet, den entstandenen Schaden zu beseitigen. Ganz abgesehen davon, dass das Update erst auf Drängen des Kraftfahrzeugbundesamts erlassen wurde.

Vor dem LG Stuttgart klagen?

Ein gewissenhafter Anwalt wird versuchen, für seinen Mandanten das günstigste Gericht zu wählen, um dort gegen VW und Co. vorzugehen.

Falls Sie Ihr Fahrzeug bei einem Händler im Bezirk des Landgerichts Stuttgart erworben haben oder dort ansässig waren, dann haben Sie gute Aussichten, Ihre Ansprüche gegen VW vor diesem Gericht durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir machen Ihre Ansprüche gegen VW für Sie geltend und beraten Sie gerne beim Vorgehen.



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