Lilial - Abmahnung bei Verstoß gegen das Verbot von Butylphenyl Methylypropional

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Lilial

Lilial Verbot Abmahnung wegen Verstoß gegen das Verbot von Butylphenyl Methylypropional

Lilial, auch als Butylphenyl Methylypropional,  ist ein synthetischer Duftstoff, der in Kosmetikprodukten, Pflegeprodukten und Reinigungsmitteln verwendet wird. Ab dem 1. März 2022 ist es dem Unionsmarkt verboten, kosmetische Produkte mit Lilial anzubieten. Verstöße gegen das Verbot können mit Ordnungsverfügungen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geahndet werden.

Was ist Lilial?

Lilial ist ein Aroma, das häufig in verschiedenen Kosmetika, wie Cremes, Deos, Bodylotions, Duschgels und Shampoos, aber auch in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet wird. Es hat eine nach Maiglöckchen duftende Aldehydverbindung, auch bekannt als Butylphenyl Methylypropional. Dieser Duftstoff ist schon seit längerem in Kritik.

Warum gibt es Kritik an Lilial?

Der Duftstoff ist allergieauslösend und kann im Tierversuch fortpflanzungsschädigende Eigenschaften zeigen. Auch eine Schädigung des Kindes im Mutterleib ist möglich. Umweltbewusste Personen sollten bedenken, dass der Duftstoff auch Wasserorganismen schädigen kann. Aus diesem Grund hat das wissenschaftliche  Beratergremium der EU-Kommission die Substanz als gesundheitsschädigend eingestuft.

Lilial und das EU Verbot

Seit dem 1. März 2022 ist es in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verboten, Butylphenyl Methylpropional (Lilial) zu verwenden. Das Verbot ergibt sich aus der Einstufung von Lilial als reproduktionstoxisch in der CLP-Verordnung und der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1902 im Amtsblatt der Europäischen Union. Daher sind Produkte, die diesen Stoff enthalten, seit dem 1. März 2022 nicht mehr auf dem Unionsmarkt erhältlich. Dieses Verbot hat seinen Ursprung im Jahr 2015, als der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS) die Ansicht vertrat, dass Lilial in abwaschbaren Kosmetika und Produkten, die auf der Haut verbleiben, nicht sicher sei. Im Jahr 2020 wurde dann die Entscheidung zum Verbot schließlich bestätigt.

Abmahnung bei Verstoß gegen Lilial-Verbot

Das Verbot des Vertriebs dieses Duftstoffs ist ein produktbezogenes Vertriebsverbot. So ein produktbezogenes Vertriebsverbot ist regelmäßig eine Marktverhaltensregel gem. $ 3a UWG und bildet das Einfallstor in das Wettbewerbsrecht. Danach handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Das bedeutet, dass ein solcher Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot auch gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann, der mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder einstweiligen Verfügungen geahndet werden kann. Zur Abmahnung berufen sind Mitbewerber, also Hersteller und Händler von gleichen oder ähnlichen Produkten, die auch der Verletzer vertreibt.

Mitbewerber wegen Lilial abmahnen

Sollte ein Verstoß gegen das oben genannte Vertriebsverbot festgestellt werden, können Mitbewerber diese Missachtung über eine Abmahnung ahnden. Diese Abmahnung beinhaltet eine Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich der Verletzer verpflichtet, das Anbieten von Produkten mit Lilial zu unterlassen. Sollte er sich dieser Aufforderung nicht fügen, muss er in Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zahlen. Kommt der Verletzer auch dieser Aufforderung nicht nach, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, mit der ein gerichtliches Verbot gegen ihn ausgesprochen wird, das binnen weniger Tage erlangt ist. Dies stellt den Verletzer vor ein großes Problem, wenn er noch viele Produkte mit dem betreffenden Duftstoff auf Lager hat.

Was können wir als Spezialisten für Wettbewerbsrecht für Sie tun?

Wir sind auf des Gebiet des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Täglich bearbeiten wir als Anwalt für Wettbewerbsrecht Fälle aus diesem Gebiet. Gerne beraten und unterstützen wir Sie kompetent zu den Handlungsoptionen, wenn sie feststellen, dass ein Mitbewerber Produkte mit dem verbotenen Duftstoff vertreibt oder sie selbst ins Fadenkreuz geraten sind. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie weitere Informationen zum Lilialverbot und zu unserer Kanzlei:

Lilial – Abmahnung bei Verstoß gegen das Verbot von Butylphenyl Methylypropional

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Foto(s): LL

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