LinkedIn-Video zum Rechtstipp: „Wichtige Kompetenzthemen verständlich kurz erklären”

  • 4 Minuten Lesezeit
Rechtsanwältin Catherina Neubauer im anwalt.de-Interview: LinkedIn-Video zum Rechtstipp
Martin Schaffeld anwalt.de-Redaktion

Rechtstipps können – dank der SEO-Stärke von anwalt.de – eine enorme Leserschaft erzielen. Wer darüber hinaus noch mehr Personen erreichen möchte, teilt seine Rechtstipps am besten auch in den sozialen Medien: so wie Rechtsanwältin Catherina Neubauer von der Treuhand Rechtsberatung. Zur Bewerbung ihres ersten Rechtstipps hat sie sogar ein kurzes Video gedreht. Im Interview erklärt sie, wie es zu dem innovativen Video-Format kam und welche Vorteile bewegte Bilder für die Ratsuchenden-Ansprache bieten.

Ihren ersten Rechtstipp auf anwalt.de haben Sie auch auf LinkedIn geteilt – und dafür sogar ein kurzes Video gedreht.

Bei uns im Haus gibt es die Reihe „FrediFragt“, in der wir kurz über Themen aus dem Bereich Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht berichten. Da mein Schwerpunkt im Insolvenzrecht liegt, habe ich angefragt, ob wir einen Beitrag zu meinem Rechtstipp machen können. So kam es zu diesem Video. (zum LinkedIn-Video von Catherina Neubauer)

Was ist die Idee hinter „FrediFragt“? 

Meine Kollegin Frederike ist Prüfungsassistentin bei uns im Haus. Aus ihrer Tätigkeit ergeben sich immer wieder Fragen zu verschiedenen Themen. Wir haben uns gedacht, es geht ihr wahrscheinlich nicht allein so, und wollten wichtige Kompetenzthemen leicht und für die Allgemeinheit verständlich kurz erklären. So ist die Reihe „FrediFragt“ entstanden.

Wie war das Feedback auf Ihr LinkedIn-Posting?

Wir sind mit der Resonanz zufrieden. Durch den Beitrag wurden auch externe Interessierte erreicht. Dies war genau das, was wir wollten.

Haben Sie auch früher schon für Videos für Ratsuchende vor der Kamera gestanden oder war es eine Premiere?

Es handelte sich hierbei um absolutes Neuland für mich. Am Anfang des Drehs ist es etwas seltsam. Man macht sich sehr viele Gedanken. Aber die Kollegen mit Dreherfahrung haben mich sehr gut abgeholt, sodass es richtig Spaß gemacht hat.

Abgesehen von LinkedIn: Teilt Ihre Kanzlei ihre Rechtstipps auch noch auf anderen Social-Media-Kanälen?

Der Rechtstipp wurde auch auf Instagram geteilt. Allgemein versuchen wir in Zukunft die Themen für Instagram und LinkedIn anzupassen, wobei Instagram für uns der Kanal ist, auf dem insbesondere neue Mitarbeiter gewonnen werden sollen. Bei LinkedIn liegt der Fokus eher auf B2B, sodass der Beratungsbereich in den Mittelpunkt rückt. Aus diesem Grund wurde der Rechtstipp auch bei LinkedIn gepostet.

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Spricht ein Video Ihrer Einschätzung nach Ratsuchende auf einer anderen Ebene an als reiner Text oder statische Bilder? Oder erreichen Sie damit sogar nochmals andere Zielgruppen? 

Ja, natürlich. Auf Kanälen wie Instagram ziehen Videos mehr Aufmerksamkeit auf sich als Bildpostings. Auch kann in kurzer Zeit viel mehr Wissen vermittelt werden. Ebenso kommt die Persönlichkeit des Vortragenden stärker zum Ausdruck. Insbesondere auf Instagram können wir in diesem Format viele junge Leute erreichen und vielleicht den einen oder anderen für den Beruf interessieren.

Seit vergangenem Jahr haben Sie ein anwalt.de-Profil. Welche spezifischen Informationen und Schwerpunkte heben Sie in Ihrem Profil besonders hervor, um potenzielle Mandanten gezielt anzusprechen und von Ihren Kompetenzen zu überzeugen? 

Mein Schwerpunkt liegt in der insolvenzrechtlichen Beratung. In diesem Bereich möchte ich gern Mandanten gewinnen. Besonders hervorgehoben habe ich in dem Profil, dass ich 15 Jahre in der Insolvenzverwaltung tätig war. Somit kenne ich den Ablauf des Verfahrens aus Sicht des Insolvenzverwalters und kann zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter besser vermitteln. Das Insolvenzverfahren läuft dadurch für alle Beteiligten reibungsloser. Bei der Bewertung bitte ich insbesondere Mandanten aus Insolvenzverfahren um die Abgabe einer Bewertung, damit sich auch aus den Bewertungen der Schwerpunkt der Tätigkeit ergibt.

Haben Sie bereits Feedback von Mandanten zu Ihrem anwalt.de-Profil erhalten?

Ja, es gab bereits positives Feedback. Insbesondere die langjährige Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung wird immer wieder positiv aufgenommen.

Gibt es zusätzlich noch Marketingmaßnahmen, die Ihre Kanzlei einsetzt?

Als weitere Marketingmaßnahmen setzt unser Haus den Instagram-Kanal und unsere Website ein, wo neben schriftlichen Beiträgen auch Videos implementiert sind. So wurde der Rechtstipp auch auf unserer Website veröffentlicht.

Planen Sie darüber hinaus noch andere Marketingmaßnahmen für die Zukunft? 

Für die Zukunft sind in unserem Haus weitere Videos im Format von „FrediFragt“ geplant, aber auch längere Interviews auf YouTube, die ausführlicher zu diversen Themen Stellung nehmen, sowie Anzeigenartikel in Fachzeitschriften.

Rechtsanwältin Catherina Neubauer ist seit über 15 Jahren im Insolvenzrecht tätig. Sie steht Mandanten und Ratsuchenden vor Ort in ihrer Kanzlei Treuhand Rechtsberatung und via Online-Beratung zur Seite.

(MTS; ZGRA) 

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Foto(s): ©privat/Catherina Neubauer, ©Adobe Stock/bittedankeschön

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