Rechtstipp für unterwegs – Wann ist etwas unpfändbar?

  • 3 Minuten Lesezeit

Dieser "Rechtstipp für unterwegs“ beleuchtet einen wichtigen Aspekt, der jeden treffen kann, der mit Schulden zu kämpfen hat: Was bedeutet eigentlich der Begriff "unpfändbar"? Wenn Sie sich mit dem Thema Pfändung konfrontiert sehen, sollten Sie wissen, welche Ihrer Vermögenswerte und Einkommensteile vor den Zugriffen Ihrer Gläubiger geschützt sind.


Definition und Hintergrund

Der Begriff "unpfändbar" bezieht sich auf Vermögenswerte oder Einkommen eines Schuldners, die nach dem Gesetz vor einer Pfändung geschützt sind.

Die Grundidee dahinter ist der Schutz des Existenzminimums des Schuldners und gegebenenfalls seiner Familie.


Unter welchen Umständen ist Einkommen unpfändbar?

Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, unterhalb derer das Einkommen einer Person unpfändbar ist. 

Wenn das Nettoeinkommen, das auch aus einer Rente oder Pension bestehen kann, unterhalb dieser Grenze liegt, gilt es als unpfändbar. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.

Bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld und ähnliche Leistungen sind ebenfalls in der Regel unpfändbar.

Bei unterhaltspflichtigen Personen sind höhere Beträge unpfändbar, um sicherzustellen, dass diese Personen ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können.

Ein Pfändungsschutzkonto (umgangssprachlich auch P-Konto genannt) bietet einen automatischen Basis-Pfändungsschutz für einen bestimmten Grundbetrag des monatlichen Einkommens. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er Unterhaltspflichten hat oder besondere Ausgaben zu bestreiten hat.


Was sind unpfändbare Sachen?

Unpfändbare Sachen sind Gegenstände, die nach gesetzlichen Bestimmungen nicht gepfändet werden dürfen, da sie als notwendig für ein angemessenes Leben oder für die berufliche Tätigkeit des Schuldners angesehen werden.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regeltwelche Gegenstände unpfändbar sind. Insoweit ist insbesondere § 811 ZPO zu beachten.

Zu den typischen unpfändbaren Sachen gehören:

  • Persönliche Gegenstände
  • Nahrungsmittel und Heizmaterial
  • Gegenstände für die berufliche Tätigkeit
  • Gegenstände mit persönlichem Wert
  • Gesundheitsfördernde Hilfsmittel
  • Haustiere
  • Geringwertige Gegenstände
Eine Katze räkelt sich in ihrem Körbchen

Wichtig ist dabei, dass die Gegenstände für die Lebensführung stets unverzichtbar und angemessen sein müssen.

Ein anschauliches Beispiel sind in diesem Zusammenhang die Gegenstände für die berufliche Tätigkeit. Ein Computer dürfte in den allermeisten Fällen heutzutage für die berufliche Tätigkeit notwendig sein. In der Regel genügt hierfür allerdings ein Standardmodell.


Was versteht man unter unpfändbarem Lohn?

Unpfändbarer Lohn bezieht sich auf den Teil des Einkommens eines Schuldners, der nach gesetzlichen Bestimmungen vor Pfändung geschützt ist. 

Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der Schuldner und gegebenenfalls seine Familie auch nach einer Lohnpfändung ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

In Deutschland sind die Regelungen zum unpfändbaren Teil des Lohns in der Zivilprozessordnung (ZPO) und in der Pfändungstabelle festgelegt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr angepasst. 

Die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt immer zum 1. Juli. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro netto monatlich (bisher: 1.330,16 Euro). Die aktuelle Tabelle gibt es hier.

Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich, wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat. Für jede Person, die gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigt ist, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag.

Bestimmte Arten von Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, können unter bestimmten Bedingungen teilweise unpfändbar sein.

Befinden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten und suchen Sie eine Lösung hierfür? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

per E‑Mail: wolters@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 245

Gerne können Sie mir auch schreiben: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns gerne jederzeit online auf unserer Homepage oder schauen Sie sich auf meinem LinkedIn-Profil um.

Foto(s): canva.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Wolters LL.M.

Beiträge zum Thema