LKW-Kartell: Noch vor Verjährung handeln! Anwaltsinfo!

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Betroffene Kommunen und Speditionen des sog. LKW-Kartells müssen sich beeilen, wenn sie noch vor Verjährungseintritt Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, da bereits in einigen Monaten die entgültige Verjährung eintreten wird, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche betroffene Unternehmen vertritt, hinweist.

Der Eintritt der entgültigen Verjährung ist umstritten, die entgültige Verjährung könnte aber bereits im Juni 2021 oder Ende 2021/Anfang 2022 eintreten. Nach Eintritt der entgültigen Verjährung werden keine Ansprüche mehr erfolgreich geltend gemacht werden können.

Das ist schade, weil inzwischen diverse Gerichtsurteile in der Angelegenheit vorliegen und viele positiv für die Betroffenen ausfielen, so konnten auch schon seit einigen Jahren viele wertvolle Informationen im Fallkomplex LKW-Kartell für die Geschädigten ausgewertet werden.

Oftmals betragen die Schäden dabei zwischen 5-20 % des bezahlten Kaufpreises pro LKW, was bedeutet, dass z.B. bei einem durchschnittlichen Schaden von ca. 10 % des Kaufpreises pro LKW schnell ein Betrag in Höhe von ca. 8.000,- € - 10.000,- € als Schaden geltend gemacht werden kann.

Auch Prozessfinanzierer finanzieren inzwischen oftmals noch Ansprüche von Geschädigten, nämlich oftmals für LKW-Käufe aus den Jahren 2005/2006 bis 2012 oder sogar 2016.

Der mit Dr. Späth & Partner zusammen arbeitende Prozessfinanzierer finanziert dabei noch Ansprüche von betroffenen Speditionen und Kommunen ab ca. 20-25 LKW/Spedition im Kaufzeitraum 2005-2016. Betroffene, die mit einem Prozessfinanzierer zusammen arbeiten, können also völlig ohne Risiko ihre Ansprüche geltend machen und müssen nur im Erfolgsfall einen gewissen Prozentsatz des Erlöses an den Prozessfinanzierer abtreten. Eine große Chance für insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), von denen viele nach Ansicht von Dr. Späth & Partner noch nichts unternommen haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Da in einigen Monaten die entgültige Verjährung in Sachen LKW-Kartell eintreten dürfte, dürfte nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner auch die Vergleichsbereitschaft der Kartellantinnen nach Eintritt der entgültigen Verjährung ansteigen, womit die Gefahr, dass betroffene Unternehmen hier jahrelang durch mehrere Instanzen klagen müssen, bevor sie Geld zurück erhalten, deutlich reduziert wird.

Betroffene Speditionen und Kommunen, die in Sachen LKW-Kartell betroffen sind, aber bisher noch nichts unternommen haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, im Bank-Kapitalmarkt- und Kartellrecht tätig sind und seit dem Jahr 2017 Betroffene des LKW-Kartells vertreten, um noch vor Eintritt der endgültigen Verjährung rechtzeitig etwas zu unternehmen und die Verjährung wirksam zu hemmen..

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.



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