Lloyd Flottenfonds IV: Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil für Anleger

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17.04.2013 - Am 15.02.2013 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 302/11 - nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 38.000,00 an einen Kunden.

Gravierender Beratungsfehler

Geklagt hatte ein Mandant der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte, dem ein Anlageberater der Commerzbank im Jahr 2004 eine Beteiligung an dem mittlerweile maroden Lloyd Flottenfonds IV in Höhe von US$ 60.000,00 empfohlen hatte. Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt verletzte die Commerzbank dabei schuldhaft ihre Beratungspflichten, weil sie den Kunden nicht darüber aufklärte, dass die Fondsgesellschaft der Bank für die Empfehlung und den Verkauf des Fonds eine Provision von 14 % der Beteiligungssumme versprochen hatte. Die Zahlung sollte hinter dem Rücken des Kunden aus dem von ihm einbezahlten Kapital an die Commerzbank fließen, was der Kläger nicht wusste und auch nicht erkennen konnte.

Aussagekraft des Urteils für andere Anleger

Mit diesem Urteil setzt die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte die Serie erfolgreicher Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen des Fondsinitiators Lloyd fort. Diese Entscheidungen sind auf viele Beratungssachverhalte, in denen eine Bank die Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds empfohlen hat, übertragbar. Zwar ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob eine Pflichtverletzung der Bank vorlag und ob diese für den eingetretenen Schaden ursächlich war. Wer aber von dem erheblichen Vergütungsinteresse der Bank nichts wusste oder sogar darüber getäuscht wurde, dass das in der Beitrittserklärung ausgewiesene Agio an die Bank fließt, hat gute Chancen auf Schadensersatz. Außer dem Verschweigen derartiger Rückvergütungen kommen in vielen Fällen weitere Beratungsfehler in Betracht. Hierzu gehört beispielsweise die unterlassene Aufklärung über die Rückforderbarkeit von Ausschüttungen, über das Totalverlustrisiko sowie über die unzureichende Fungibilität von Fondsbeteiligungen.

Aktuelle wirtschaftliche Situation des Lloyd Flottenfonds IV

Aktuell fordert die Fondsgesellschaft bereits ausbezahlte Ausschüttungen von ihren Gesellschaftern zurück. Viele Anleger trifft diese Entwicklung hart, da sie ihr Geld nicht nur für das Alter sicher anlegen, sondern mit den Ausschüttungen auch ihre oftmals geringe Rente aufbessern wollten. Zwar ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Fondsgesellschaft zu der Rückforderung berechtigt ist. Zu einem ähnlichen Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof am 12.03.2013 unter den Aktenzeichen II ZR 73/11 und II ZR 74/11 bei einem anderen Schiffsfonds Stellung genommen. Die Entscheidungen sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Da der Bundesgerichtshof, wie die mündliche Verhandlung ergab, Wert auf Details des Gesellschaftsvertrages legt, ist somit noch nicht sicher, inwieweit die Entscheidungen Auswirkungen auf den Lloyd Flottenfonds IV haben. Letztlich wird eine Zahlung aber kaum vermeidbar sein. Sollte es nämlich zu einer Insolvenz des Fonds kommen, kann der Insolvenzverwalter unabhängig von der Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag die ausbezahlten Ausschüttungen wieder zurückverlangen.  

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Anja Richter

Löffelstraße 44

70597 Stuttgart

Telefon: 0711-32091820

Fax: 0711-32091860

E-Mail: kanzlei@vonbuttlar.com

www.vonbuttlar.com


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