Löschungsbewilligung durch die Bank verweigert oder verzögert? So kann Ihnen ein Anwalt helfen!

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Sie haben Ihre Immobilie verkauft oder Ihr Darlehen zurückgezahlt und möchten nun die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen? Doch die Bank stellt sich quer und gewährt keine Löschungsbewilligung? Keine Sorge, Sie stehen nicht alleine da. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ihnen ein Anwalt zur Seite stehen kann. Vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte – wir beleuchten die verschiedenen Strategien und zeigen Ihnen, wie Sie am Ende Ihre Immobilie "lastenfrei" machen können.

Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A - Darmstadt (ra-araujo-kurth.de)

1.1 Die Löschungsbewilligung für eine lastenfreie Immobilie

Eine Löschungsbewilligung ist eine rechtliche Erklärung, durch die der Pfandrechtsgläubiger (in den meisten Fällen die Bank) dem Schuldner (hier der Immobilieneigentümer) bestätigt, dass er das Recht an der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit (in der Regel eine Grundschuld) aufgibt. Dies geschieht in der Regel dann, wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Die Erteilung der Löschungsbewilligung ist eine wichtige Voraussetzung, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen, sodass die Immobilie "lastenfrei" wird – zumindest in Bezug auf diese spezifische Grundschuld. Dies kann für Immobilieneigentümer wichtig sein, wenn diese die Immobilie lastenfrei verkaufen wollen. Die Löschungsbewilligung muss die Bank in der Regel kostenfrei erteilen. Lediglich die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt im Zusammenhang mit dem Löschungsprozess muss der Darlehensnehmer selbst tragen.

1.2 Bank verweigert oder verzögert ohne Grund Löschungsbewilligung

Die Banken spielen eine zentrale Rolle im Prozess der Löschungsbewilligung, da sie in der Regel die Pfandrechtsgläubiger sind, zu deren Gunsten eine Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist (in der Regel eine Grundschuld). Obwohl es im Interesse der Schuldner liegt, die Grundschuld löschen zu lassen, sobald sie erloschen ist, kann es für Banken bestimmte Gründe geben, die Löschungsbewilligung zu verweigern. In nicht wenigen Fällen, sind diese Gründe allerdings unberechtigt. Eine übermäßige und nicht nachvollziehbare Verzögerung der Erteilung der Löschungsbewilligung sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen! Sollten ihnen durch die Verzögerung Vermögensschäden entstehen, können Sie sich diese von der Bank erstatten lassen. Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht kann Sie hierbei unterstützen und rechtlich beraten.

Beratung zu Grundpfandrechten bzw. Kreditsicherheiten ‣ Dr. Michel de Araujo Kurth M.A (ra-araujo-kurth.de)

1.3 Durchsetzung des Löschungsbewilligungsanspruchs mit einem Anwalt für Bankrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 875 die Voraussetzungen und den Prozess der Löschung von Grundschulden. Es ist daher für Immobilieneigentümer und Darlehensnehmer wichtig, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der Ihnen die rechtlichen Zusammenhäng genau erläutert und der Sie über Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Löschungsprozess aufklärt. Auf unserer Webseite finden Sie zu diesem Thema weitergehende Informationen:

Beratung zu Darlehens-, Kredit-, Bürgschafts- und Sparverträgen ‣ Dr. Michel de Araujo Kurth M.A (ra-araujo-kurth.de)

1.4 Liste von Banken , bei denen nach unseren Mandantenerfahrungen starke Verzögerungen bei der Erteilung von Löschungsbewilligungen auftreten können

  1. Deutsche Bank AG
  2. Postbank – eine Niederlassung der Deutschen Bank AG
  3. DLS-Bank
  4. Commerzbank AG
  5. DZ Bank AG
  6. KfW Bankengruppe
  7. Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
  8. Bayerische Landesbank (BayernLB)
  9. Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)
  10. UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank)
  11. Frankfurter Volksbank
  12. Deutsche Pfandbriefbank AG
  13. TARGOBANK
  14. ING Deutschland
  15. Santander Consumer Bank AG
  16. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
  17. Berliner Sparkasse

2.1 Anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Durchsetzung  der Löschungsbewilligung

Im Kontext der Löschungsbewilligung würde ein Anwalt (idealerweise für Bankrecht) ein Aufforderungsschreiben an die Bank senden, um die Erteilung der Löschungsbewilligung zu fordern. Dieses Schreiben legt nicht nur den Anspruch des Mandanten dar, sondern dient auch dazu, die Bank über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Verweigerung zu informieren. Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben kann oft mehr Gewicht haben und zeigt der Bank, dass der Immobilieneigentümer ernsthaft die Eintragung der Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen möchte.

2.2 Bank muss Anwaltskosten tragen bei verzögerter Löschungsbewilligung

Der Anwalt wird Sie idealerweise dabei unterstützen, die Bank vorher in geeigneter Weise in Verzug zu setzen, bevor der Anwalt selbst nach außen auftritt. Eine der wichtigsten Rechtsfolgen eines solches Vorgehens ist, dass die Bank in einem solchen Fall verpflichtet ist, dem Kunden die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten. Dies dient dazu, den Kunden für die unnötigen Kosten und den Aufwand zu entschädigen, die durch das verzögerte oder verweigerte Handeln der Bank entstanden sind. 

2.3 Einklagung der Löschungsbewilligung mit Anwalt

Sollte die Bank weiterhin nicht kooperieren, besteht für den Immobilieneigentümer die Möglichkeit, die Löschungsbewilligung gerichtlich durchzusetzen. Gemäß § 875 BGB kann der Eigentümer Klage einreichen, um die Erteilung der Löschungsbewilligung zu erzwingen. Hierbei sollten Sie allerdings einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der für Sie die Klage beim zuständigen Gericht einreicht. Ein solcher Rechtsstreit ist aber oft der letzte Schritt, um die Grundschuld endgültig aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.

3. Handeln Sie schnell!

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Erteilung einer Löschungsbewilligung durch Ihre Bank erleben, sind Sie nicht allein. Viele Immobilieneigentümer und Darlehensnehmer stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Warten kann nicht nur zu weiteren Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten führen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die rechtlichen Stolpersteine und kann Sie effektiv durch den Prozess führen. Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, um eine unverbindliche und kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu erhalten.

So erreichen Sie unsere Kanzlei

Foto(s): https://ra-araujo-kurth.de/


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