Löschungsbewilligung verweigert? Haftung DSL-Bank und Postbank? Fachanwalt informiert!

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Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 19 Jahre Berufserfahrung,  kommt es leider relativ häufig vor, dass Banken die Löschungsbewilligungen nicht zeitnah den Darlehensnehmern zur weiteren Verwendung aushändigen.

In diesem Zusammenhang haben sich leider zahlreiche (ehemalige Kunden) der DSL-Bank  aber auch der Postbank bei Rechtsanwalt Eser gemeldet.

Hier kommt es aktuell im Einzelfall zu äußerst unüblichen Wartezeiten von mehr als einem Monat.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollte man bei derartigen unüblichen und langen Wartezeiten sich umgehend an einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Mit der verspäteten Herausgabe der Löschungsbewilligung sind massive rechtliche Nachteile und Probleme verbunden.

Im Einzelfall können dem Kreditnehmer sehr hohe Schadensersatzansprüche, zum Beispiel beim Rücktritt eines Hauskaufs, zustehen, die ihm durch die verzögerte Herausgabe entstanden sind. Weiter können dem Darlehensnehmer Verzugszinsen und die Übernahme der Anwaltskosten zu stehen.

Auch die BaFin hat sich nun der Sache angeommen!

Die Finanzaufsicht BaFin beobachtet nämlich erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der „Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG“ (Postbank). Es liegen dazu zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden vor. Die BaFin geht den Beschwerden im Rahmen ihres Auftrages zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach und hat am 29. September 2023 einen Sonderbeauftragten für die Deutsche Bank AG bestellt.

Als spezialisierter Fachanwalt im Bereich Banken- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Ihre Bank sich weigert, die Löschungsbewilligung zu erteilen.


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Sie können uns selbstverständlich auch über Anwalt.de direkt antworten oder uns direkt anschreiben über info@eser-law.de.





Foto(s): kemal eser

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