Lombard Classic 2 und 3: oftmals gute Chancen für Anleger gegen Vermittler; Anwälte informieren

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Anleger von Lombard Classic 2 und 3 haben derzeit nichts zu lachen:

Die Insolvenzquote wird wohl sehr niedrig ausfallen, weshalb Anleger andere Wege der Schadenskompensation suchen müssen.

Vielen Anlegern wurde die Anlage bei Lombard Classic 2 und 3 oftmals als sehr sicher und werthaltig dargestellt. Anlageberater und -vermittler schulden dabei auch immer eine anleger- und objektgerechte Beratung, wenn sie nicht dergestalt beraten, machen sie sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können, denn in vielen Fällen wurde den Anlegern die Anlage als sachwertgesichert, Festgeldersatz etc. beschrieben und auf das bestehende Totalverlustrisiko oftmals nicht hingewiesen.

Oftmals wurde auf die erheblichen Risiken der Pfandanlage nicht hinreichend hingewiesen und die Auslösungsquote der Pfänder den Anlegern oftmals zu positiv dargestellt.

Auch die Verkaufsprospekte zu Lombard Classic 2 und 2 weisen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner diverse Prospektfehler auf, so zum Beispiel zur Haftung der stillen Gesellschafter oder zu diversen Verflechtungen von diversen handelnden Personen.

Oftmals übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für den Rechtsstreit, was Dr. Späth & Partner gerne mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung unverbindlich abklären.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB vertreten dabei bereits etliche geschädigte Anleger von Lombardium/Erste Oderfelder bzw. Lombard Classic 2 und 3.

Dabei sollten Anleger auch immer eine eventuelle Verjährung im Auge behalten und nach Ansicht von Dr. Späth & Partner keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertreten schwerpunktmäßig geschädigte Anleger wie im Fall Lombard Classic 2 und 3.



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