LombardClassic-Anleger sollen Zinsen an Insolvenzverwalter zurückzahlen

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Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sollen Zinsen und Anlagebetrag an Insolvenzverwalter Scheffler zurückerstatten. 

LombardClassic-Anleger in Sorge

Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhalten in den letzten Tagen ein Anschreiben aus der Kanzlei des Insolvenzverwalters Scheffler vom 31.10.2019. Dieser fordert von den Anlegern die Rückzahlung von sog. Scheinauseinandersetzung und Scheingewinnen. Die Zahlung soll schon bis zum 21.11.2019 geleistet werden. 

Anleger fragen sich daher nun, ob sie tatsächlich erhaltene Zinszahlungen oder auch die Rückzahlung ihrer eigentlichen Anlagesumme an den Insolvenzverwalter erstatten müssen.

BGH-Rechtsprechung nicht anlegerfreundlich

Grundsätzlich ist hier die Rechtsprechung des BGH nicht sehr anlegerfreundlich. Bei Vorliegen von Scheingewinnen, egal, ob der Anleger hiervon wusste oder nicht, besteht nämlich grundsätzlich ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung. 

Anleger, die dennoch nicht zahlen möchten, müssen daher wohl entweder die sog. Entreicherung durch Wendung des Geldes für Luxusaufwendungen oder die Vermögenslosigkeit (eher unüblich) einwenden.

Vergleiche oftmals sinnvoll und möglich

Oftmals ist es nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Gründungspartner bei AdvoAdvice, möglich, sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen Vergleich zu einigen, der irgendwo in der Mitte zwischen dem geforderten Betrag und der Nichtzahlung liegt.

Anleger sollten daher nicht einfach auf erstes Anfordern Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten, sondern durch einen erfahrenen Experten auf diesem Gebiet die Möglichkeit von Einwendungen oder eines Vergleichs prüfen lassen. Dies kann oftmals einiges Geld sparen. 

Die Kanzlei AdvoAdvice hat schon viele Anleger bei Rückforderungen von Insolvenzverwaltern vertreten und beraten. Betroffene Anleger können sich daher gerne unverbindlich an Dr. Sven Tintemann und sein Team wenden. Nutzen Sie hierzu unsere Rückrufnummer oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 



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