Lücke im Versicherungsschutz – haftet der Versicherungsvermittler?

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Es kommt immer wieder vor, dass sich Versicherungsnehmer  sicher, weil versichert wähnen, es tatsächlich aber  nicht sind . Das wird dann meistens erst im  Schadensfalle sichtbar– also wenn es zu spät ist –. Die  Versicherung versagt in diesen Fällen den Versicherungsschutz mit dem Hinweis, dass das Risiko nicht versichert sei.


Sofern ein Versicherungsvermittler beim Abschluss der Versicherung mitgewirkt hat, stellt sich die Frage, ob er für den fehlenden Versicherungsschutz haften muss.


Wer ist Versicherungsvermittler?


Versicherungsvermittler sind entweder Versicherungsvertreter oder  Versicherungsmakler. Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein


Welche Pflichten bestehen bei der Beratung?


Grundsätzlich muss  der Versicherungsvermittler bei der Beratung des Kunden zum Abschluss einer Versicherung folgende Schritte beachten:

  1. Er muss die Bedürfnisse, Wünsche und persönlichen Verhältnisse des Kunden durch Befragung erkunden.
  2. Auf der Basis dieser Informationen muss er dem Versicherungsnehmer einen Rat in Bezug auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages erteilen.
  3. Der Vermittler muss dem Versicherungsnehmer die Gründe für seinen Rat mitteilen.
  4. Er  muss den gesamten Verlauf des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll dokumentieren und dem Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Versicherung zur Verfügung stellen.

Der Umfang und die Intensität der Beratung richten sich  nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers und dem von ihm konkret begehrten Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn der Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß berät?


Er muss dem Kunden Schadensersatz leisten. Dieser Schaden ist ein Vermögensschaden und kann sehr umfangreich sein.



Was also tun, wenn die Versicherung auf Grund einer Versicherungslücke  nicht bezahlt?


Prüfen Sie, ob beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ein Versicherungsvermittler involviert war.


Wenn ja, prüfen Sie ob er seine Beratungspflichten verletzt haben könnte.


Prüfen Sie, welcher Schaden Ihnen entstanden ist.


Als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherungsvermittler zur Seite.


Ich berate und vertrete Sie umfassend und kompetent in allen Fragen der Haftung des Versicherungsvermittlers. Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherungsvermittler konsequent durch und erziele für Sie das bestmögliche Ergebnis.


Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Termin zu vereinbaren.


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