Luftverschmutzung – Drohende Fahrverbote für Diesel und Wertverlust nach EuGH-Urteil

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch wenn es um Fahrverbote für Diesel zuletzt ruhiger geworden ist, ist das Thema noch lange nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 2021 wird es wieder akut. Der EuGH hat Deutschland verurteilt, weil die Belastung mit Stickoxiden in zahlreichen Städten zu hoch ist und die zulässigen Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten wurden (Az.: C-635/18).

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland, weil in 26 Gebieten, u.a. in Berlin, München, Hamburg und Stuttgart, die Jahresgrenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. In den Ballungsräumen Stuttgart und Rhein-Main seien außerdem auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten

Der EuGH gab der Klage statt. Deutschland habe gegen europäisches Recht verstoßen und sei seinen Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie nicht nachgekommen. Dabei habe die Überschreitung der Grenzwerte allein noch nicht zu der Verurteilung geführt, so der EuGH. Entscheidend sei aber, dass Deutschland offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um die Stickoxid-Belastung zu reduzieren und Grenzwerte einzuhalten. Nach europäischem Recht müssen derartige Überschreitungen so schnell wie möglich beendet werden.

Die Entscheidung des EuGH bezieht sich auf den Zeitraum von 2010 bis 2016. In diesem Zeitraum wurde der Jahresgrenzwert in 26 der 89 beurteilten Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten. Die gemessenen Werte lagen zwischen 2,5 und 105 Prozent über dem zulässigen Grenzwert von Mikrogramm pro Kubikmeter.

Alle Maßnahmen müssen auf den Tisch – auch Diesel-Fahrverbote

Nun bezieht sich das Urteil auf den Zeitraum von 2010 bis 2016. Seitdem hat sich die Luftqualität verbessert. 2020 ist der Grenzwert nach Angaben des Bundesumweltministeriums nur noch in sechs Städten überschritten worden, in Hamburg, München, Ludwigsburg, Limburg, Darmstadt und Stuttgart. Also alles halb so wild? „Ganz und gar nicht“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. „Die geringere Belastung 2020 hat zum Teil auch mit der Corona-Krise zu tun und die Grenzwerte wurden trotzdem noch in sechs Regionen überschritten. Hier sind weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich und eine Hauptquelle für die Stickoxid-Belastung in den Städten ist der Straßenverkehr. Das heißt, dass Dieselfahrern weitere Fahrverbote drohen können, damit die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung eingehalten werden können.“ Auch die EU-Kommission hat Deutschland nach dem Urteil des EuGH unmissverständlich aufgefordert, alles für die Einhaltung der Grenzwerte zu tun. Dabei müssten alle Ursachen angegangen werden. „Das heißt nichts anderes als das auch Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge wieder auf den Tisch kommen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Fahrverbot bringt Wertverlust mit sich

In einigen Städten sind Fahrverbote für ältere Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5 längst Realität, in anderen ist noch offen, wann sie umgesetzt werden. „Für die betroffenen Dieselfahrer bleibt es ja nicht beim Fahrverbot. Mit jedem Verbot, das die Nutzung des Fahrzeugs einschränkt, verliert das Auto erheblich an Wert. Und das ganz unabhängig davon, ob es am Wohnort ein Fahrverbot gibt oder nicht. Die Preise für gebrauchte Diesel gehen weiter an Keller“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Ausweg für Dieselfahrer

Für Dieselfahrer, die sich gegen Wertverlust und drohende Fahrverbote wehren möchten, gibt es Möglichkeiten. „In vielen Modellen von VW, Audi, Mercedes und anderen sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Dass dies einen Sachmangel darstellt und die betroffenen Autokäufer einen Anspruch auf Schadenersatz haben, haben schon zahlreiche Gerichte entschieden“, erklärt Rechtsanwalt Schwering. Rückenwind für die geschädigten Autokäufer gibt es zudem durch den EuGH. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, unzulässig sind.

Schwering: „Betroffene Dieselfahrer sollten daher reagieren und ihre Rechte geltend machen, bevor ihr Auto nichts mehr wert ist.“ Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erstritten.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema