Lutz Schroeder Abmahnung scheinprivates Auftreten auf eBay i.A.d. Ernst-Westphal e.K.

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung des RA Lutz Schroeder wegen scheinprivaten Verkäufen auf eBay vor. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.

RA Schroeder trägt vor, dass seine Mandantin als Händlerin auf eBay Uhren, Uhrenersatzteile und Schmuck zum Kauf anbietet. Ihre Angebote richten sich an private Endverbraucher. Weiterhin führt er an, dass der Abgemahnte ebenfalls in großem Umfang Uhren anbiete und sich damit an den Endverbraucher richte. Die Gegenseite zweifelt an, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer auf Ebay auftritt. Die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten würde auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Zur Untermauerung seiner Aussage zieht er mehrere richterliche Urteile heran. Der Abgemahnte würde sich unlauter verhalten und damit gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verstoßen.

Da seine Mandantin und der Abgemahnte in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden, könne seine Mandantin gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen.

Außerdem verstoße der Abgemahnte aufgrund mangelnder Anbieterkennzeichnung gegen § 5 TMG.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Gegenseite macht mehrere Ansprüche für ihre Mandantschaft geltend:

  • Das beanstandete Verhalten soll unterlassen werden.

Das heißt, die Gegenseite verlangt vom Abgemahnten nicht mehr als sogenannter Scheinprivater aufzutreten. Er soll die vorgeworfene Gewerbsmäßigkeit ordnungsgemäß in seinem eBay-Konto auszuweisen, eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung und ein Impressum auf seinem Konto verwenden.

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Das heißt RA Schroeder verlangt zur Beseitigung einer unterstellten Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der Unterzeichner unter Androhung einer Vertragsstrafe künftig nicht mehr als scheinprivater Verkäufer aufzutreten.

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, die Gegenseite möchte entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 612,80€ gem. § 12 Abs. 1, s. 2 UWG erstattet bekommen.

Wie sollte ich mich verhalten?

Zunächst sollten Sie die Ruhe bewahren und sich professionelle Hilfe in einer Fachanwaltskanzlei besorgen. Oftmals sind die Forderungen, so sie denn überhaupt bestehen, völlig überhöht. Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung ist in der Regel deutlich zu weit gefasst und sollte nicht ohne vorherige Beratung unterschrieben werden. Üblicherweise wird ihr Rechtsanwalt zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese auf Ihren konkreten Verstoß zuschneiden.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und verfügt in diesem Bereich über große Erfahrungen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon für eine unverbindliche Erstberatung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema