Luxottica Group S.p.A |Abmahnung Marke RAY-BAN | Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen

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Uns wurden mehrere Abmahnungen der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen vorgelegt. Die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung der Marke „RAY-BAN“ wurde im Auftrag der Luxottica Group S.p.A. ausgesprochen.

Die Luxottica Group S.p.A ist Inhaberin der Marke RAY-BAN (DE 700118) sowie der entsprechenden Bildmarke.

Gegenstand der Abmahnung sind angeblich markenverletzenden Sonnenbrillen der Marke „Ray-Ban“, welche im Rahmen einer sogenannten Grenzbeschlagnahme beim Import in die Bundesrepublik Deutschland durch den Zoll beschlagnahmt wurden.

Unsere Mandantin erhielten wenig später die hier angesprochene Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. Im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung fordern die Anwälte die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung sowie den Ausgleich von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 €.

In den uns vorliegenden Fällen sind wir nach fachanwaltlicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abmahnung unberechtigt ist und dass es sich um eine sogenannten unberechtigte Schutzrechtsverwarnung handelt. Unsere Prüfung hatte in den konkreten Fällen ergeben, dass unsere Mandanten keine Markenverletzung im Sinne des § 14 MarkenG verwirklicht hatten.

Die Abmahnungen wurden zurückgewiesen. Die Kosten unsere Inanspruchnahme beim Gegner geltend gemacht.

Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Luxottica Group S.p.A. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Ray-Ban“ erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen.


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