Mängel bei Wohnungsübergabe: BGH bestätigt Vermieteransprüche hinsichtlich Schönheitsreparaturen | 2023

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Mängelbehebung im Mietrecht: Die Rolle der Schönheitsreparaturklausel

Das Mietrecht ist ein komplexes Feld und Mängel bei der Wohnungsübergabe spielen dabei oft eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Klausel zu Schönheitsreparaturen kann bei der Mängelbeseitigung nach dem Auszug des Mieters von großer Bedeutung sein. Dieser Artikel wirft einen Blick auf ein aktuelles BGH-Urteil und dessen Auswirkungen auf die Mängelbehebung im Mietrecht.


Überschrift: Mängel bei der Wohnungsübergabe und Schönheitsreparaturen - Was Vermieter berücksichtigen sollten

Schönheitsreparaturen sind oft ein Punkt des Konflikts bei der Mängelbeseitigung nach dem Auszug des Mieters. Typischerweise sieht die Schönheitsreparaturklausel vor, dass Mieter für die Durchführung von Renovierungsarbeiten verantwortlich sind, die notwendig sind, um normale Gebrauchsspuren zu entfernen und den Wert der Immobilie zu erhalten.


Mängelbeseitigung nach dem Auszug - Mieter lehnen Zahlungen ab

In einem kürzlich vom BGH verhandelten Fall lehnten Mieter ihre Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und zur Mängelbeseitigung nach ihrem Auszug ab. Der Vermieter musste die Reparaturen selbst durchführen und forderte eine Kostenrückerstattung. Die Mieter argumentierten jedoch, dass nur tatsächlich entstandene Kosten zu erstatten seien.


Das BGH-Urteil und seine Bedeutung für die Mängelbeseitigung im Mietrecht

Der BGH urteilte zugunsten des Vermieters und betonte, dass das Prinzip des Werkvertragsrechts, das eine fiktive Schadensabrechnung nicht zulässt, nicht auf das Mietrecht übertragbar ist. Dies bedeutet, dass Vermieter, die selbst für die Mängelbeseitigung nach dem Auszug eines Mieters sorgen müssen, berechtigt sind, Kosten auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags geltend zu machen.


Ihr Kontakt für Mängelbeseitigung im Mietrecht: Hermann Kaufmann

Bei Fragen zur Mängelbeseitigung im Mietrecht und bei Mängeln nach der Wohnungsübergabe steht Ihnen Hermann Kaufmann zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de. Wir besprechen gerne Ihre Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung nach dem Auszug eines Mieters und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!



Quellen zum Thema Vermieterrecht auf Mängelbeseitigung

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII+ZR+280%2F21&nr=133776

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/maengel-bei-wohnungsuebergabe



Foto(s): Foto von Monica Silvestre


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