März 2025 – Abmahnung - dpa Picture-Alliance GmbH wegen Fotonutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Update März 2025

Und wieder liegt uns eine Abmahnung der der dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt am Main zur Überprüfung vor. Wiederum geht es um eine Urheberrechtsverletzung in sozialen Medien (facebook). Vertreten wird dpa Picture-Alliance GmbH wie erörtert durch die KSP Rechtsanwälte (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFür die unberechtigte Nutzung eines Bildes soll der Abgemahnte Schadenersatz in Höhe von 2.000 € zahlen. Hinzu kommen Dokumentationskosten in Höhe vin 85 € sowie Zinsen in Höhe von über 1.500 € (!!). Letztendlich werden noch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 € gefordert. 

Wir empfehlen dringend bei solchen Abmahnugnen einen auf das Urheberecht spezialiserten Rechtsasnwalt zu beauftragen. Gerne sind wir für Sie da!

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Uns erreichen regelmäßig Anfragen von Betroffenen, denen vorgeworfen wird, die Urheberrechte (unerlaubte Bildnutzung) der dpa Picture-Alliance GmbH verletzt zu haben. Bei der dpa Picture-Alliance GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um 100 % Tochterunternehmen der Deutsche Presse-Agentur GmbH. Es soll sich um eine führende Bildagentur in Deutschland handeln.

Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die KSP Rechtsanwälte (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). In aller Regel geht es um Fotonutzung in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram.  Die Abmahnungen sind mit „Urheberrechtsverletzung in sozialen Medien überschrieben“.

Achtung! Es handelt sich um eine echte Abmahnung. Wenn diese nicht beachtet werden, drohen teure Gerichtsverfahren.

Gefordert werden in den Abmahnungen der KSP Rechtsanwälte

  • die Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung der Fotos aus dem Internet)
  • Zahlung von Schadensersatz in Höhe von oft mehreren tausend Euro
  • Zahlung von Dokumentationskosten (z.B. 85 EUR)
  • Zahlung der Rechtsanwaltskosten je nach Höhe der Schadenersatzforderungen

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist immer berechtigt. Die Abmahnung sollte genau geprüft werden. Aber selbst bei einer berechtigten Abmahnung gibt es in aller Regel Möglichkeiten die Höhe der Forderungen deutlich zu senden.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung dpa Picture-Alliance GmbH

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
  • Keinen Kontakt zu den Gegenanwälten aufnehmen
  • Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Wir helfen seit fast 20 Jahren Opfern von Abmahnungen im Bereich Urheberecht und wissen worauf es ankommt.  Rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 0421-56638780 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben  unverbindlich an kanzlei@dr-schenk.net




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