März 2025: The Lord of the Rings: Gollum Abmahnung DAEDALIC Entertainment GmbH und NIMROD Rechtsanwälte
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Die DAEDALIC Entertainment GmbH lässt durch NIMROD Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das Herunterladen des Spiels „The Lord of the Rings: Gollum“ aussprechen. Die Abmahnungen fordern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten auf. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel unrechtmäßig hoch- und heruntergeladen zu haben, was die Rechte der DAEDALIC Entertainment GmbH verletze. Der geforderte Schadensersatz basiert auf der Lizenzanalogie und kann sich laut NIMROD Rechtsanwälten auf 2.500 € belaufen, während die Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von mindestens 30.000 € zu 1.261,50 € beziffert werden. Anstelle der vollen Forderung wird oft ein Vergleichsangebot gemacht, das jedoch grundsätzlich erst nach anwaltlicher Prüfung angenommen werden sollte, da viele Ansprüche juristisch unbegründet sein können. DAEDALIC Entertainment GmbH kann legitime Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend machen, jedoch muss die individuelle Situation juristisch bewertet werden. Personen, die eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten fristgerecht und mit anwaltlicher Beratung reagieren. Rechtsanwalt Oliver Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner bietet seine Expertise im Urheberrecht an, um Betroffenen zu helfen und die Angelegenheit möglichst einfach und schnell zu klären.
Abmahnung wegen „The Lord of the Rings: Gollum“ – DAEDALIC Entertainment GmbH und NIMROD Rechtsanwälte
Uns lagen in jüngster Vergangenheit eine Vielzahl an Abmahnungen der DAEDALIC Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte vor, so kürzlich auch eine, in der eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen des Spiels „The Lord of the Rings: Gollum“ der DAEDALIC Entertainment GmbH zum Vorwurf gemacht wird. Es wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine beträchtliche Summe an Schadensersatz zu zahlen.
Haben Sie eine derartige Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten? Im Folgenden klären wir Sie über alles auf, was Sie nun unbedingt wissen müssen:
DAEDALIC Entertainment: Wie werden Abmahnungen durch NIMROD Rechtsanwälte geltend gemacht?
Die DAEDALIC Entertainment GmbH beauftragt die NIMROD Rechtsanwälte regelmäßig mit urheberrechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema „Filesharing“. Da beweissicher festgestellt worden sei, dass das streitgegenständliche Spiel von der IP-Adresse des Abgemahnten hoch- und heruntergeladen wurde, werden Abmahnungen ausgesprochen. Das Herunterladen des Spieles „The Lord of the Rings: Gollum“ habe die DAEDALIC Entertainment GmbH angeblich in ihren Rechten aus § 16 und 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) verletzt, woraus Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten resultieren würden.
Der Schadensersatz sei nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie zu bemessen und es sei ein Lizenzschaden von 2.500 € denkbar – so zumindest laut den NIMROD Rechtsanwälten. Ebenfalls seien die Rechtsanwaltskosten, die durch das Tätigwerden der NIMROD Rechtsanwälte entstanden seien, zu erstatten, welche nach einem Gegenstandswert von nicht unter 30.000 € bemessen wurden. So müssten bereits nur an Rechtsanwaltskosten ganze 1.261,50 € an die DAEDALIC Entertainment GmbH erstattet werden.
Schlussendlich wird jedoch zur Abgeltung sämtlicher aufgeführten Ansprüche ein Vergleichsvertrag angeboten: Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages, der sich immer noch im höheren dreistelligen Bereich befindet, sei die Angelegenheit vollumfänglich erledigt.
Vergleichsangebot der NIMROD Rechtsanwälte: Sollte man es annehmen?
Die Annahme von durch die Gegenseite angebotenen Vergleichen ist unter keinen Umständen ratsam, ohne die Abmahnung, die abzugebende Unterlassungserklärung und die Höhe des Vergleichsbetrages vorab anwaltlich geprüft zu haben. Es mag zwar verlockend wirken, die Angelegenheit ohne weiteren Aufwand abzuschließen, insbesondere, nachdem vorher deutlich höhere Beträge in den Raum geworfen wurden, hier ist aber dringend Achtung geboten: Nach fachlicher Prüfung muss bei derartigen urheberrechtlichen Abmahnungen nicht selten festgestellt werden, dass die Ansprüche nicht oder oftmals nicht in dem Umfang bestehen, in dem sie versucht werden, geltend zu machen. So verpflichten sich viele vorschnell zu viel zu weit reichenden Unterlassungsverträgen und zahlen überhöht angesetzten Schadensersatz, obwohl es hierzu keine rechtliche Grundlage gibt. Unterschreiben Sie daher keine Vergleichsangebote der NIMROD Rechtsanwälte voreilig.
Sind die Ansprüche der DAEDALIC Entertainment GmbH berechtigt? So ist die Rechtslage:
Grundsätzlich gilt, dass durchaus Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen nach § 16 und § 19a UrhG entstehen können. Denkbar sind hier tatsächlich Ansprüche nach §§ 97 ff. UrhG, also der Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und den Ersatz von Rechtsanwaltskosten.
Ob und wie genau sich dies in Ihrem Fall verhält, muss individuell geprüft werden. Dabei prüft ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt zunächst die Zulässigkeit der Abmahnung dem Grunde nach und befasst sich anschließend intensiv mit der Höhe der Forderung auf Grundlage des geltenden Rechts und aktueller Rechtsprechung.
Haben Sie eine Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte erhalten?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aufgrund des Herunterladens von „The Lord of the Rings: Gollum“ oder ähnlichen Titeln erhalten haben, dann zögern Sie nicht davor, noch heute Kontakt zu einem sachkundigen Rechtsanwalt aufzunehmen, welcher sich der Sache annimmt. Achten Sie hierbei unbedingt auf die laufenden Fristen! Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft nicht nur die Abmahnung, sondern nimmt Ihnen auch sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite ab, sodass die Angelegenheit für Sie möglichst unbürokratisch und zeitsparend abgewickelt werden kann und Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können.
Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie uns sofort – auch bei knapper Frist!
Rechtsanwalt Oliver Eiben aus der Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg kennt sich bestens mit dem Urheberrecht aus und hat bereits deutschlandweit Mandanten bei Abmahnungen der DAEDALIC Entertainment GmbH vertreten. Dabei konnte er einen wertvollen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälten sammeln. Gerne hilft er auch Ihnen in Angelegenheiten gegen die DAEDALIC Entertainment GmbH. Nehmen Sie hierzu per E-Mail (info@rieck-partner.de), telefonisch (+49 (0) 40 411 67 62-5) oder direkt hier über anwalt.de Kontakt mit ihm auf. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu können!
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