Magellan Maritime GmbH – Gläubigerversammlung vom 18.10.2016

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Am 18.10.2018 fand die lang erwartete Gläubigerversammlung der insolventen Kapitalanlagegesellschaft Magellan Maritime Service GmbH statt. Hierzu hatten sich mehr als 700 Betroffene in Hamburg eingefunden.

Betroffen von dem laufenden Insolvenzverfahren sind nach Angaben des Insolvenzverwalters ca. 8900 Gläubiger, die bisher Forderungen in einer Gesamthöhe von 346 Millionen Euro angemeldet haben.

In der Versammlung berichtete der Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt über den bisherigen Verlauf des Verfahrens. In den zurückliegenden Wochen hatte ein Expertenteam des Insolvenzverwalters mögliche Sanierungsvarianten untersucht und weltweit mehr als 100 potentielle Investoren angesprochen. Aufgrund dieser Untersuchungen und Verhandlungen empfahl der Insolvenzverwalter den Gläubigern, einen bereits angestoßenen Verkaufsprozess über das Container-Portfolio fortzuführen.

Hierfür würden bereits zahlreiche lukrative Angebote vorliegen. Dabei sei ein Verkaufspreis von deutlich über 120 – 130 Mio. Euro realisierbar. Dies würde einer Quote von ca. 33 % entsprechen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei einem Verkauf der Container der finanzielle Schaden für die Gläubiger weitaus niedriger ausfallen würde als bei einer Fortführung des Unternehmens. Zudem würde eine Betriebsfortsetzung, die mindestens bis 2023 dauern dürfte, noch zusätzliche wirtschaftliche Risiken in sich bergen.

Aufgrund dieser Empfehlung sprach sich eine deutliche Mehrheit der Gläubiger zunächst für die Fortführung des laufenden Investorenprozesses aus. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis konkreter Kaufangebote in einer weiteren Gläubigerversammlung erfolgen. Bis dahin hat der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortzuführen.

Sehr zur Freude der anwesenden Gläubiger stellte der Insolvenzverwalter eine baldige Abschlagszahlung an die Gläubiger nach Abstimmung mit dem Insolvenzgericht in Aussicht.

Auch wenn es aufgrund der positiven Verkaufsbemühungen des Insolvenzverwalters ein Totalverlustrisiko nicht mehr besteht, werden die Investoren dennoch den größeren Teil ihres Kapitals verlieren. Für diesen Verlust haften neben den Initiatoren oder Verantwortlichen der Gesellschaft auch die Vermittler und Berater, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Kapitalanlage, insbesondere deren Risiken, aufgeklärt haben. Denn wären entsprechende Schadensersatzansprüche gegeben.

Betroffene Investoren sollten daher auf jeden Fall die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser kann nach Prüfung des Sachverhaltes entsprechende Handlungsoptionen aufzeigen. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig in der Kanzlei ist hierfür Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (u.a. Prokon, Infinius AG, Future Business KGaA., Marketing Terminal GmbH, Canada Gold Trust GmbH & Co. KG).



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