Magellan-Maritime-Services-GmbH-Insolvenz: Aktueller Bericht zum Prüftermin am 18.10.2016

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Wie bekannt, ist am 1.9.2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 eröffnet worden. Die Magellan Maritime Services GmbH hat offenbar über 8.900 Kapitalanleger mit einem dubiosen Kapitalanlagesystem geschädigt. Die Eigentümer von Schiffscontainern, die ihre Container der Insolvenzschuldnerin zur Vermietung überlassen haben, so dass die Container in Containerdepots lagern oder auf den Weltmeeren unterwegs sind, fragen sich nun, was mit ihren Container geschieht, wie sie sich im laufenden Insolvenzverfahren verhalten sollen und von wem sie Schadensersatz verlangen können.

Kauf und Vermietung von Magellan-Schiffscontainern

Um mit Schiffscontainern angeblich hohe Renditen erwirtschaften zu können, offerierte die Magellan Maritime Services GmbH Unternehmern und Verbrauchern über Finanzvermittler ein System aus folgenden Verträgen zwischen der Magellan Maritime Services GmbH und dem Kapitalanleger: Der Anleger sollte zunächst bereit sein, Schiffscontainer von der Magellan Maritime Services GmbH mit einem Eigentumszertifikat als Kaufware zu erwerben. Für die Renditeerzielung war parallel ein Verwaltungsvertrag mit der Magellan Maritime Services GmbH über die Vermietung der Container an nicht benannte Reedereien zu unterzeichnen. Um die ahnungslosen Investoren vermeintlich in Sicherheit zu wiegen, erhielten diese ferner ein Rückkaufsangebot der Magellan Maritime Services GmbH mit dem Inhalt, dass das Unternehmen dem Anleger nach dem Ablauf der Mietzeit die Container wieder abkaufen würde. Ein Preis wurde nicht genannt. Beworben wurde das Ganze mit hohen angeblich garantierten Mieterträgen aus der Vermietung der Container an Reedereien, wobei die nach der Art und der Menge der Container differierenden Mieterträge vierteljährlich zur Auszahlung gelangen sollten.

Zahlungsverzug in Millionenhöhe führte zur Insolvenzeröffnung

Nachdem die Magellan Maritime Services GmbH seit längerer Zeit im Zahlungsverzug mit den quartalsmäßigen Auszahlungen gemäß der Containervermietungserträge an die Anleger war, beantragte die Geschäftsführung der Magellan Maritime Services GmbH beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 ein Plan-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete dann am 1.9.2016 das Insolvenzverfahren. Der eingesetzte Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt hat den geschädigten Container-Eigentümern inzwischen gemäß § 103 InsO erklärt, dass er nicht in die Verträge eintreten würde. Als Grund erklärte der Insolvenzverwalter, er müsse die Verträge kündigen, weil die von den Reedereien vereinnahmten Containermieten geringer seien als die den Anlegern garantierten Mieterträge.

Magellan-Insolvenzberichtstermin am 18.10.2016 in Hamburg

Am 18.10.2016 haben der vom Insolvenzgericht festgelegte Berichtstermin gemäß § 156 InsO und die Gläubigerversammlung in Hamburg im Hotel Radisson Blu ab 10.00 Uhr stattgefunden. Wie erwartet, kamen über 500 Anleger und zahlreiche Anwälte zur Versammlung. Bereits im Vorfeld hatte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchardt per Rundschreiben vom 6.10.2016 mitgeteilt, dass er in der Versammlung zunächst einen Bericht über den Verlauf des bisherigen Verfahrens geben werde, dann die Rechtslage zu den Rechten der Anleger aus seiner Sicht darstellen werde und sich dann dem Thema zuwenden wolle, welche Handlungsalternativen es für die Gestaltung des Insolvenzverfahrens nun gäbe. Bezeichnet hatte Herr Borchardt die aus seiner Sicht in Betracht kommenden Sanierungsalternativen mit „Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit der Verwaltung der Container” oder „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios”. Im Rundschreiben vom 6.10.2016 weist der Insolvenzverwalter bereits darauf hin, dass er der „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios” den Vorzug geben werde.

Zur Insolvenzreife wurde im Termin ausgeführt, dass es ab Ende 2015 die Androhung der Einstellung der Belieferung durch den einzigen chinesischen Hersteller von Neucontainern wegen Zahlungsverzugs gegeben habe, dann habe die Magellan Maritime Services GmbH zur Abwendung dieser Problematik eine Zahlung von US-Dollar 11 Millionen geleistet, es habe dann Umsatzausfälle im Neugeschäft im Januar 2016 und im Februar 2016 gegeben, weil man wegen des Inkrafttretens des Kleinanlegerschutzgesetzes neue Vertriebsunterlagen habe erarbeiten lassen müssen und infolge dessen sei man nicht imstande gewesen, die quartalsmäßigen Auszahlungen der Garantiemieten in Höhe von rund EUR 11 bis 12 Millionen an die Anleger für das erste Quartal 2016 vorzunehmen.

Streitig zwischen den Anlegervertretern und der Insolvenzverwaltung wurde sodann diskutiert, ob die Anleger beim schuldrechtlichen Kauf der Container auch dinglich das Eigentum an den Containern übertragen erhalten hätten. Davon hängt ab, ob den Anlegern ein Aussonderungsrecht für ihre Container aus der Insolvenzmasse zusteht. In der hitzigen Diskussion wurde erörtert, ob dann 5000 oder mehr Prozesse von Anlegern auf die Herausgabe ihrer Container und auf die Herausgabe der ihnen zustehenden Mietzahlungen bis zum Bundesgerichtshof geführt werden. Vorgeschlagen wurde, das Eigentumsstreitthema dadurch zu lösen, dass die Anleger dem Insolvenzverwalter eine Verkaufsermächtigung erteilen könnten.

Zum Schiffsmarkt und zum Containermarkt wurde sodann von KPMG ausgeführt, dass wegen des Überangebots von Schiffen und Containern und des weltweiten Rückgangs im Schiffstransportgeschäft ein enormer Preisverfall der Container zu verzeichnen sei. Ein 40-Fuss-Container, den ein Anleger im Jahr 2012 für EUR 4.000 von der Magellan Maritime Services GmbH erworben habe, sei heute nur noch EUR 975 wert. Der Verkauf der Container seinerzeit zu überteuerten Preisen an die Kunden sei – wie sodann diskutiert wurde – anscheinend damals objektiv marktüblich in diesem Kapitalanlagesegment gewesen. Insgesamt sei es so, dass die Magellan Maritime Services GmbH mit 113.000 Containern an Platz 13 im Weltmarkt mit 0,5 % des Marktvolumens liegen würde.

Zu den Sanierungsalternativen wurde Folgendes ausgeführt: Es sei denkbar, sich zu entscheiden für eine „Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit der Verwaltung der Container”, dabei seien allerdings hohe Risiken zu bedenken, insbesondere das Problem, dass in näherer Zeit immer mehr Verträge auslaufen würden, so dass sehr viele von den 113.000 Containern in Containerdepots anlanden würden, auch seien die Verwaltungskosten des operativen Geschäfts sehr hoch. Besser sei die Wahl der „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios”, hierfür gäbe es auch indikative Angebote. Preise wollte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchert nicht nennen mit der Begründung, dass Kaufinteressenten in der Gläubigerversammlung anwesend seien.

Als Ergebnis war festzustellen, dass die entscheidenden Rechtsfragen weiterhin offen sind und jeder Anleger für sich überlegen muss, wie er sich in dieser Gesamtsituation verhalten möchte, insbesondere, welche Forderungen auf Aussonderung und/oder Forderungen zur Tabelle er anmelden möchte. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und realisieren Ihre Rechte für Sie im Insolvenzverfahren!

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