Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband
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Mir wurde ein Schreiben vom IDO Verband vom 4.3.2019 zur Prüfung vorgelegt. Der IDO Verband fordert einen eBay Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 3.500 EUR bis zum 15.3.2019 auf, weil dieser gegen eine dem IDO gegenüber abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben soll. Es geht um fehlende Grundpreisangaben.
Eine Unterlassungserklärung gilt ihr Leben lang
Leider realisieren Onlinehändler meist erst im Nachhinein, wie gefährlich die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung tatsächlich ist. Über das Risiko sind sich die meisten gar nicht im Klaren. Die Grundpreisangabe ist zudem meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Das Fehlerpotenzial ist aus meiner Sicht extrem hoch.
Ist jedoch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erst einmal in der Welt, dann bindet sie diese ihr Leben lang. Es ist völliger Unsinn, dass oftmals geschrieben wird, dass eine Unterlassungserklärung nur 30 Jahre gilt.
Es ist absolute Vorsicht geboten.
Meine Handlungsempfehlung bei einer Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband
Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung vor. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.
Sie haben auch eine Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten?
Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:
Rufen Sie mich einfach an, schicken Sie mir eine E-Mail oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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