Mahnung der Culpa Inkasso GmbH für PT Quick Solution LLC = schnelle-affaere.com

  • 1 Minuten Lesezeit

Zahlungsaufforderung wegen „Premium-Mitgliedschaft“ für Dating-Abo


Die PT Quick Solution LLC mit Sitz in 4401 S Semoran Blvd. in 32822 Orlando in den USA betreibt nach Darstellung der Culpa Inkasso GmbH die Online-Dating-Seite schnelle-affaere.com

Obwohl ein Betroffener für eine Mitgliedschaft – einer 12-monatigem Premium-Mitgliedschaft“ Kosten von 533,28 EUR zuzüglich Mahn- und Inkasso-Gebühren zahlen soll, die nach Culpa-Angaben am 21.10.2023 abgeschlossen worden sei, ist die Seite schnelle-affaere.com derzeit (Stand: 09.01.2024) nicht (mehr) aufrufbar.


Für welche Dienste der Betroffene zahlen soll, bleibt daher zum derzeitigen Zeitpunkt unklar.

Jedenfalls solle aber die Bestellung unter Einbeziehung von AGB, Widerrufsbelehrung und der IP-Adresse nachweislich gespeichert worden sind.


Dem Nutzer werden bei fruchtlosem Verstreichen der Zahlungsfrist gerichtliche Maßnahmen angedroht.



Wenn die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist, sollte die Forderung nicht ungeprüft bezahlt werden: Es besteht dann grundsätzlich die Gefahr, ein Schuldanerkenntnis zu leisten. Auch sollte ein Schuldanerkenntnis oder eine (Raten-)Zahlungsvereinbarung nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Wir empfehlen, bei Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben juristischen Rat einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen und etwaig unberechtigte Forderungen anzufechten.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wir helfen Ihnen!


Sie haben Rechnungen oder Mahnungen der PT Quick Solution LLC erhalten?

Sie werden bereits durch die Culpa Inkasso GmbH angemahnt?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren oder weil Sie den Betreiber gar nicht kennen?


Bewahren Sie Ruhe.

Es sollte insbesondere geprüft werden, ob beispielsweise auf die Gebühren des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Abo-Forderungen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.

Melden Sie sich gerne bei uns.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema