Markenrecht Abmahnung BVB Merchandising GmbH durch Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vom 26.07.2023

  • 3 Minuten Lesezeit

Nach längerer Zeit liegt uns nunmehr erneut eine markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 26.07.2023 vor. Die BVB Merchandising GmbH wird auch hier weiter vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München.


Wir hatten in den vergangenen Jahren hunderte von Fällen bearbeitet und über zahlreiche dieser Fälle berichtet. In den letzten Monaten war es um diese Abmahnungen ein wenig ruhiger geworden. Nunmehr liegt uns das erste markenrechtliche Abmahnschreiben seit Langem wieder vor.


Was ist Gegenstand des Abmahnschreibens?


Die BVB Merchandising GmbH lässt angeben, dass sie Inhaberin der geschützten Marken „Borussia Dortmund“ sowie „BVB 09“ ist. Hierbei verweist sie u. a. auf die überragende Verkehrsgeltung und die Bekanntheit der Mandantin hin.


Gerügt wird in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben ein Angebot auf dem Verkaufsportal eBay, auf dem unsere Mandantschaft Aufkleber zum Verkauf angeboten hatte, auf denen die geschützten Marken „Borussia Dortmund“ und das Logo „BVB 09“ sichtbar waren. Die BVB Merchandising GmbH habe hierzu letztendlich nicht zugestimmt.


Die Rechteinhaberin fordert hier die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung.


Ferner macht die BVB Merchandising GmbH auch Schadenersatzansprüche dem Grunde nach geltend, welche sie hier sowohl auf das Markenrecht als auch auf das Wettbewerbsrecht stützt. Darüber hinaus werden Auskunftsansprüche geltend gemacht. Insofern möchte die BVB Merchandising GmbH von unserer Mandantschaft wissen, wie viele solcher Aufkleber zum Verkauf angeboten bzw. vertrieben worden sind, wie hoch die Einstandskosten sind, welche Einkünfte durch die Verkäufe konkret erzielt worden sind und welche Gewinne am Ende letztendlich generiert wurden. Auch die Auskunftserteilung wird unter Frist verlangt.


Daneben werden die Kosten der Rechtsverfolgung verlangt. Hierbei geht die BVB Merchandising GmbH von einem Gegenstandswert von 100.000,00 € aus und fordert insofern Kosten in Höhe von 2.584,09 € unmittelbar von unserer Partei.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das entsprechende Abmahnschreiben unbedingt ernst genommen werden muss. Dies ergibt sich alleine schon aus dem Umstand, dass es sich um ein markenrechtliches respektive wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben handelt, hinsichtlich dessen Thematik hohe Streitwerte durch die Gerichte bestätigt werden. Insbesondere sollte genauestens überprüft werden, ob eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Im Regelfall bietet sich hier die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung an, da die vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen im Regelfall nachteilig formuliert sind.


Unabhängig von dem weiteren Vorgehen ist natürlich im ersten Schritt zunächst zu prüfen, ob der vorgeworfene Markenrechtsverstoß überhaupt vorliegt. An dieser Stelle spielen zahlreiche juristische Faktoren eine entscheidende Rolle. Zu fragen wird sein, ob der Abmahnadressat tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat. Ferner wird zu fragen sein, ob in der konkreten Konstellation überhaupt eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Unter einer markenmäßigen Verwendung versteht man vereinfacht gesprochen den Eindruck, den die Verwendung des Kennzeichens bei dem potentiellen Verbraucher hervorruft. Kann hierbei assoziiert werden, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um einen solchen handelt, der aus dem Unternehmen des Rechteinhabers stammt? Wenn dies bejaht wird, liegt im Regelfall eine markenmäßige Verwendung vor. Auch hierzu gibt es jedoch eine sehr umfangreiche und diffizile Rechtsprechung, die genauestens durch den bearbeitenden Rechtsanwalt gekannt werden muss.


Wir garantieren Ihnen als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem ausdrücklich das Markenrecht und natürlich auch das Wettbewerbsrecht zählt, dass wir stets alle Entwicklungen im Auge haben. Insbesondere kennen wir aufgrund unserer großen Erfahrung mit den jeweiligen Gegenseiten häufig bereits im Vorhinein die Reaktionsweisen und können Ihnen nicht selten bereits vorher genau mitteilen, wie die Fälle für Sie ausgehen.


Sollten Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu Ihr Abmahnschreiben vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufe Sie uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns ganz sicher, dass wir Ihnen in Ihrem Fall ebenfalls weiterhelfen können.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema