Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei KLAKA für BMW AG wegen Kennzeichenverletzung „M4 Style“ erhalten? Was nun?

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Sind Sie von den Rechtsanwälten KLAKA aus München abgemahnt worden, weil Sie gegen Markenrechte der BMW AG verstoßen haben sollen? Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich und wie sollte man sich am besten verhalten, wenn man ein solches Schreiben erhalten hat?

Abmahnungen wegen der rechtsverletzenden Nutzung von BMW Marken

Wieder wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte KLAKA aus München im Namen der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) zur Prüfung vorgelegt. Immer wieder lässt die BMW AG Abmahnungen mit dem Vorwurf von Markenrechtsverletzungen aussprechen. Der bekannte Auto-Konzern ist Inhaber bekannter Marken wie „MINI“, „BMW“, „ROLLS-ROYCE“. Aber auch das Zeichen der bekannten BMW Motorsport Reihe „M“ sowie innerhalb dieser Reihe auch die Bezeichnungen „M2“, M3“, M4“ sind beispielsweise als Marken für Fahrzeuge und Fahrzeugteile geschützt. Der Konzern sorgt sich offenbar um eine Ausbeutung des Rufs dieser bekannten Marken und bringt dies in zahlreichen Abmahnungen zum Ausdruck. Hierbei werden auch solche Angebote als markenrechtsverletzend angesehen, in denen die die geschützten Bezeichnungen mit Begriffen wie „Style", „Look", „Optik" oder „Stil" verknüpft sind.

Auch Begriffe wie „M4 Style“ werden als rufausbeutend beanstandet

In der aktuellen Abmahnung etwa geht es um die Verwendung des Begriffs „M4 Style“ in einem Kaufangebot für Fahrzeugteile. Die abmahnende Kanzlei sieht hierin sowohl eine Verwechslungsgefahr als auch eine Rufausbeutung bzw. Trittbrettfahrerei.

Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte: Was wird gefordert?

Vorliegend verlangt die abmahnende Kanzlei zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Abmahnung. Daneben wird noch Auskunft über den Umfang der vorgeworfenen Rechtsverletzung verlangt. Dies dient in der Regel zur Bezifferung späterer Schadensersatzansprüche. Schließlich wird noch der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) verlangt. Diese berechnet die Abmahnende Kanzlei unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts in Höhe von 500.000,00 €. Das bedeutet, dass allein die geforderten Abmahnkosten bei 6.340,92 € inkl. Umsatzsteuer und Auslagen liegen.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wer eine markenrechtliche Abmahnung der BMW AG erhalten hat, sollte dringend anwaltlichen Rat einholen, um sich zu den Handlungsoptionen und den damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken beraten zu lassen. Die Fristen sind kurz und die Streitwerte und Kostenrisiken gerade bei sehr bekannten Marken erheblich. Die im Raum stehenden Geldbeträge sind meist sehr hoch, sowohl was einen möglichen Schadensersatz aber auch die Kosten von Abmahnungen und drohenden Gerichtsverfahren betrifft. Aber auch die Risiken von Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern sind keinesfalls zu unterschätzen. So stellen sich viele tatsächliche und rechtliche Fragen, die beleuchtet werden müssten, bevor man eine Strategie festlegt. Dies betrifft oft nicht nur das Rechtsverhältnis zu dem abmahnenden Rechteinhaber, sondern gegebenenfalls auch das Rechtsverhältnis zu Dritten (z. B. Lieferanten), die möglicherweise für Rechtsverletzungen verantwortlich sind und in Regress genommen werden können.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei KLAKA wegen der mutmaßlichen Verletzung von Schutzrechten der BMW AG erhalten? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Abmahnungen und Klageverfahren. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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