Markenrecht: Abmahnung der Trade Buzzer UG durch Rechtsanwalt Schroeder vom 13.02.2014 Marke "Gamer"

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Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Trade Buzzer UG vorgelegt, die durch die Kanzlei Schroeder aus Kiel ausgesprochen wurde.

Gerügt wird eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Gamer“ deren Alleinverfügungsbefugter die Firma Trade Buzzer UG ist.

Eine Recherche bei DPMA hat insoweit ergeben, dass die Marke erst kürzlich eingetragen wurde. Die Widerspruchsfrist läuft noch. Die Marke ist u.a. für die Waren T-Shirts, Hemden, Mützen, Hosen, Pullover, und Schals eingetragen.

In der Abmahnung werden zunächst Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe 50000, 00 € gefordert, was einem geforderten Betrag in Höhe von 1531, 90 € entspricht. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass die Firma Trade Buzzer UG ebenfalls Abmahnungen wegen für sie eingetragene Marken mit den Bezeichnungen Sheldon Cooper, Walter White, Geek Nerd oder Barney Stinson aussprechen lässt. Es bestehen nach unserer Auffassung durch Ansatzpunkte gegen die Abmahnung zu verteidigen. Hierzu stehen wie immer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. Jeder Fall, gerade im Markenrecht, ist anders. Wie immer gilt es zu beachten, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. Dies kann insbesondere im Markenrecht sehr teuer werden, was nicht sein muss.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren gerichtlicher und außergerichtlicher Art im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Unser Ziel ist es stets, die Angelegenheit für Sie außergerichtlich einer Erledigung zuzuführen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 


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