Abmahnung durch von appen jens für HSV Fußball AG wegen T-Shirts mit Raute

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Die HSV Fußball AG lässt die Kanzlei von appen jens markenrechtliche Abmahnungen z. B. wegen des nicht lizenzierten Anbietens von T-Shirts mit einem Rauten-Logo und Anspielungen auf den Hamburger Sportverein aussprechen. Der Empfänger einer solchen Abmahnung ist Grafikdesigner und entwarf Logos, die er auf einer Internet-Plattform als T-Shirt-Aufdruck zum Verkauf anbot. Eines dieser T-Shirts enthielt eine Anspielung auf das Logo des Fußballvereins Hamburger SV (HSV) und war auch mit dessen Namen zum Verkauf angeboten. Dafür erhielt er jetzt eine Abmahnung von der HSV Fußball AG durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei von appen jens.

Das abgemahnte Logo

Auf dem Logo war der Schriftzug „Niemals Dritte Liga“ in blau, weiß und dunkelblau abgebildet, wobei die Farben quer über die Buchstaben verlaufend eine Raute mit doppeltem Rand bilden. Verkauft wurde das Shirt unter dem Titel „Niemals Dritte Liga / Hamburger SV Fußball Bundesliga“.

Die Rechtslage

Was in diesem Fall eindeutig ist, ist die Verwendung der Wortmarke „Hamburger SV“ bei der Artikelbeschreibung. Die Marke wurde ohne Lizenz gewerblich und markenmäßig für Produkte verwendet, die von der für die HSV Fußball AG eingetragenen Marke erfasst sind. Zudem wurde das Design mit Schlagwörtern ganz klar auf den Fußball-Kontext und den HSV bezogen. Damit liegt insoweit eine Verletzung des Markenrechts der HSV Fußball AG vor.

Logo?

Weniger klar ist allerdings die Rechtslage im Falle des Logos selbst. Dieses enthält die Wortmarke „Hamburger SV“ gar nicht. Verletzt sein könnte nur das ebenfalls als Marke eingetragene Zeichen „Raute“, das drei Quadrate übereinander in weiß, schwarz und nochmal weiß auf blauem Grund zeigt.

Markenrechtsverletzung fraglich

Dieses Zeichen wurde allerdings nicht abgebildet. Vielmehr bildete das Logo unseres Mandanten einen Schriftzug, auf dem erst auf den zweiten Blick überhaupt eine Raute erkennbar ist. Diese ist auch nicht, wie das geschützte Zeichen, weiß und schwarz, sondern weiß und dunkelblau.

Bei solchen Designs muss im Einzelfall geklärt werden, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt. Je nach konkreter Ausgestaltung und Ausmaß der Logonutzung können diese sogar durch die Kunstfreiheit geschützt sein. Dann läge unter Umständen eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vor. Der zu Unrecht Abgemahnte hätte dann seinerseits Schadensersatzansprüche gegen den Abmahner!

Unsicher? Sprechen Sie uns an!

Wenn Sie unsicher sind, ob

  • Ihr Logo/Ihre Marke verletzt wird oder
  • Sie Ihr Design verkaufen dürfen,

sollten Sie unbedingt mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sprechen. Keinesfalls sollten Sie sich darauf verlassen, dass die Internet-Plattformen, die solche T-Shirts dann u. U. verkaufen, prüfen werden, ob das Design rechtmäßig ist.

Wir helfen

Aber auch, wenn die Abmahnung schon da ist, helfen wir Ihnen gerne. Häufig sind als Entwurf einer Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärungen ausufernd weit gefasst & für den Abgemahnten überaus nachteilig formuliert. Auch gelten sie grundsätzlich lebenslang und sind mit einer empfindlichen Vertragsstrafe belegt. In diesen Fällen ist dringend zu raten, die Unterlassungserklärung nur in abgeänderter Form abzugeben. Wir helfen Ihnen dabei.

Rechtsanwalt Lars Rieck ist seit 10 Jahren Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zu seinen Spezialgebieten gehört das Markenrecht. Wir verfügen also über langjährige Erfahrung im Markenrecht und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn Sie sich unsicher sind, ob jemand Ihre Marke verletzt oder ob Sie ein Design überhaupt gewerblich verwenden dürfen.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns gern an (040/41167625) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@rieck-partner.de).


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