Markenrecht: Abmahnung im Namen von Jack Wolfskin

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Unserer Kanzlei liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft Harmsen, Utescher vor. In der Abmahnung wird unser Mandant des Vertriebs von Plagiaten beschuldigt. So soll auf eBay ein Bekleidungsstück, das den „Jack Wolfskin"- Schriftzug und das „Tatzenlogo" trägt, zum Verkauf angeboten worden sein. Laut Abmahnungsschreiben soll es sich hierbei um eine Produktfälschung handeln, die im geschäftlichen Verkehr vertrieben wurde. Daraus werden für Jack Wolfskin Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung abgeleitet. Forderungen der Abmahner sind:

  • die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung (Post- und Kommunikationspauschale, Geschäftsgebühr) in Höhe von 911,80 €.

In der Abmahnung wird der Gegenstandswert mit 25.000 € beziffert.

Welche Reaktion ist notwendig?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte in jedem Fall die Abmahnung überprüfen. Wichtig ist hierbei zum einen, ob der Abmahnungsempfänger die angebliche Produktfälschung auch wirklich im geschäftlichen Handel im Sinne des Markenrechts vertrieben hat. Dies ist nicht automatisch der Fall, denn bestimmte „Grenzwerte" hinsichtlich der regelmäßigen Verkaufszahlen müssen dafür überschritten worden sein.

Falls sich die Abmahnung wegen einer Verletzung des Markenrechts als berechtigt herausstellt, muss die geforderte Unterlassungserklärung begutachtet werden. Diese darf nämlich auf keinen Fall voreilig unterschrieben werden. Weiterhin sind die in der Abmahnung geforderten Kosten zu überprüfen, da die angegebenen Gegenstandswerte oft beträchtlich hoch sind.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes seit Jahren bundesweit Mandanten.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, eBay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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