Markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH vom 01.03.2024 wegen Verwendung der Bezeichnung „SAM“

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Aktuell wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH vorgelegt. Das markenrechtliche Abmahnschreiben stammt vom 01.03.2024.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Uncle Sam GmbH Markeninhaberin der Wortmarke „SAM“ ist, welche unter der Nummer „2004517“ Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für Bekleidungsstücke genießt.


Im Rahmen des Abmahnschreibens wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese die Bezeichnung „SAM“ in einem weiteren Gesamtzusammenhang bei dem Angebot eines Bekleidungsstückes verwendet habe. Das Angebot erfolgte im Rahmen eines Onlineshops.


Die Time Gate GmbH sieht hierin eine Verletzung ihrer Markenrechte und verweist hierbei u. a. auch auf die mannigfaltig ergangene Rechtsprechung zu den einzelnen SAM-Entscheidungen.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Zunächst wird in dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht. Daneben werden Auskunftsansprüche sowie insbesondere Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 € geltend gemacht. Dies entspricht einem geforderten Betrag in Höhe von 3.020,34 €.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es gerade im Fall von markenrechtlichen Abmahnungen gilt mit diesen sorgsam umzugehen. Dem Markenrecht ist immanent, dass die Gegenstandswerte besonders hoch sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt, dass im Regelfall von Gegenstandswerten in Höhe von 50.000,00 €, und zwar sogar bei solchen Marken auszugehen ist, die gerade erst eingetragen sind oder unbekannt. Hieraus folgt, dass es gerade markenrechtlichen Abmahnung immanent ist, dass im Falle von Fehlern hier hohe Kostenrisiken bestehen.


Unabhängig von der Vorlage der Abmahnung ist es nach unserer festen Überzeugung ebenfalls von entscheidender Bedeutung, dass Sie auch eine rechtssichere Beratung im Hinblick auf die Gefahr von Zuwiderhandlungen erhalten. Auch hierzu beraten wir Sie im Rahmen der Mandatsübernahme stets umfassend.


Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung der Time Gate GmbH erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir haben bereits zahlreiche Adressaten derartiger Abmahnungen vertreten und beraten. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihre Kontaktaufnahme.




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