Markenrechtliche Abmahnung der Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ durch die Rechtsanwälte Blueport Legal

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Düsseldorfer Turn- und Spornvereins Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf) vom 15.02.2023 vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Blueport Legal.


In der Abmahnung wird sich darauf berufen, dass die Mandantin Inhaberin der Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ sei. Daneben sei auch die Wortbildmarke als Emblem geschützt.


Unserer Partei wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, dass sie auf der Internetplattform www.ebay.de Keksausstecher zum Verkauf angeboten hat, deren Form dem Emblem des Fußballvereins Fortuna Düsseldorf entspricht.


Was wird in der Abmahnung gefordert? 

Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben werden Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht.


Darüber hinaus wird die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 2.002,41 € , und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 € gefordert.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich in der Angelegenheit zu überprüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Neben den allgemeinen Fragen, nämlich denjenigen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und eine markenmäßige Verwendung gegeben ist, sollte auch hier stets das entsprechende Markenregister überprüft werden. Eine Marke besteht stets aus dem Kennzeichen und der damit im Zusammenhang angemeldeten Waren- oder Dienstleistungsklassen. Liegt beispielsweise eine entsprechende Ware nicht im Schutzbereich der Marke, so stellt dies zumindest ein gutes Argument dar, eine Markenrechtsverletzung in Abrede zu stellen.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihre markenrechtliche Abmahnung entweder vorab per E-Mail einmal zusenden oder uns unmittelbar anrufen. Sie erhalten bei uns eine unverbindliche aber gleichzeitig hochprofessionelle sowie spezialisierte Ersteinschätzung. Wir können Ihnen in vielen Fällen bereits vorher sagen, wie die Angelegenheiten für Sie ausgehen. Wir sind auf das Markenrecht hochspezialisiert. Lassen Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder Sie rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.

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