Markenrechtliche Abmahnung von Luis Tome durch Breuer Lehmann Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte, Steinsdorfstr. 19, 80538 München, vor. Auftraggeber und Abmahner ist Herr Luis Tome, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Mathfel“, Queichheimer Hauptstr. 145, 76829 Landau. Herr Tome würde seit Jahren sogenannte Türsprechanlagen über das Internet vertreiben und insbesondere auf der Plattform Amazon aktiv sein, so Breuer Lehmann.

Er sei Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Wortmarke „Rongtel“ (Registernummer 302017103413), die mit Priorität vom 03.04.2017 u. a. für Türsprechanlagen geschützt wäre.

Angeblich rechtswidrige Benutzung der geschützten Bezeichnung „Rongtel“

Meinem Mandanten wird von Breuer Lehmann Rechtsanwälte vorgeworfen, die Bezeichnung „Rongtel“ ebenfalls im Internet, konkret auf Amazon, für Türsprechanlagen abgebildet, beworben, angeboten und vertrieben zu haben, ohne dass Herr Luis Tome dem zugestimmt hätte. Mein Mandant hätte sich einfach an das Amazon-Angebot des Herrn Tome durch Übernahme der EAN „angehängt“.

Der Abgemahnte würde insoweit eine Kennzeichenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG begehen. Der Abgemahnte hätte sicherlich Verständnis dafür, so der Autor der Abmahnung, Rechtsanwalt Dennis Breuer, dass Herr Tome nicht bereit wäre, diese Kennzeichenrechtsverletzung zu dulden.

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsse der Abgemahnte die Benutzung des Kennzeichens „Rongtel“ sofort einstellen und darüber hinaus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Luis Tome abgeben. Dazu dürfe sich der Abgemahnte des der Abmahnung beigefügten Formulars bedienen. Betrachtet man sich dieses Formulars genauer, ist darin eine Verpflichtung des Abgemahnten vorgesehen, Herrn Tome sämtliche Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

Wie mein Mandant im Nachgang erfahren durfte, handelt es sich nach Auffassung von Breuer Rechtsanwälte insoweit um einen knackigen Betrag in Höhe von 1.822.96 €. Ein Streitwert von 50.000,00 € wird von Breuer Lehmann Rechtsanwälte insoweit zugrunde gelegt.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Breuer Lehmann Rechtsanwälte richtig reagieren?

Sollte sich die Abmahnung von Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München insgesamt als berechtigt erweisen, steht der Abgemahnte immer vor der Frage, wie auf die Abmahnung reagiert werden muss. Erfolgt binnen der gesetzten Frist keine Reaktion, besteht die akute Gefahr, dass ein gerichtliches Verfahren in Bezug auf den vermeintlichen Unterlassungsanspruch in Gang gesetzt wird.

Bei dem von Breuer Lehmann angesetzten Streitwert in Höhe von 50.000,00 € beträgt das finanzielle Risiko einer verlorenen ersten Instanz stolze 9.500,00 €. Das ist – salopp gesprochen – „verdammt viel Holz“. Das bedeutet aber auch keinesfalls, dass es immer gleich die „erste Wahl“ sein muss, bei einer solchen Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben. Selbst bei ungewollten Verstößen gegen die abgegebene Erklärung können sehr schnell Vertragsstrafen im fünfstelligen Bereich fällig werden.

Lassen Sie sich daher, wenn Ihnen von Breuer Lehmann Rechtsanwälte eine Abmahnung „ins Haus flattert“, unbedingt von einer spezialisierten Kanzlei über Optionen und mögliche Strategien beraten. Das finanzielle Risiko einer falschen Reaktion ist beträchtlich. Bei Bedarf bin ich Ihnen gerne bundesweit behilflich. Ich kenne den Abmahner.

Rechtsanwalt Tobias Kläner, Koblenz


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Kläner

Beiträge zum Thema