Markenverletzung durch Keywords

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Ein Keyword ist der Begriff, den Internet-User in das Suchfeld einer Suchmaschine eingeben, um Websites zu einem bestimmten Thema zu finden. Das Keyword kann dabei  neben einem Wort, eine Kombination aus mehreren Wörtern, Zahlen auch Zeichen sein. Google Adwords macht es Unternehmen möglich, auf Google zu werben. Diese müssen neben ihrer Anzeige Keywords angeben. Suchen nun User diese angegeben Keywords, wird ihre Anzeige am Rand geschaltet. Es stellt jedoch grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar, wenn geschützte Zeichen als Keywords beim Schalten einer Anzeige im Rahmen dieser Google Adword Kampagne verwendet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass das geschützte Zeichen auch tatsächlich als Keyword genutzt worden ist. Sei es durch direkte Eingabe durch den Werbenden (Verletzer) oder über die quasi automatische Hinzufügung durch die Google Standartoption „weitgehend passende Keywords“. Daher kommt die Verletzung eines geschützten Zeichens als Keyword gemäß § 14 MarkenG auch bei der Option „weitgehend passende Keywords“ in Betracht.


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