Marktmanipulation – bei Anklage zum Rechtsanwalt!

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Marktmanipulation – was nach einem Vorwurf klingt, der sich an globale Drahtzieher im Hintergrund der Kapitalmärkte richtet, kann auch Privatanleger treffen. Und das ist nicht ohne. Marktmanipulation ist eine Straftat. Wer dieser Straftat beschuldigt wird, sollte dringend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Was viele Anleger vor den Kopf stößt ist, dass manche Verhaltensweisen, die als Marktmanipulation strafbar sind, steuerlich sogar legal wären. Dies betrifft etwa die als „Wash Sale“ bekannten Konstellationen. Ein Wertpapierinhaber verkauft seine Position, um sie zugleich wieder zu erwerben. So hat er einen Verlust realisiert und ist Eigentümer des Wertpapiers geblieben.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erfährt von derartigen Vorgängen über Handelsüberwachungsstellen (Hüst) der Börsen. Sie ermittelt, und leitet dann die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann Strafanzeige erstattet. So kommt es zur Anklage. Die „Wash Sale“-Situationen stellen sich nämlich dann als „manipulativ“ dar, wenn dadurch der wirtschaftliche Eigentümer des Wertpapiers nicht wechselt. So wird den anderen Handelsteilnehmern suggeriert, es finde ein Handel statt, obwohl das in Endeffekt überhaupt nicht so ist. Besonders problematisch ist dies, wenn der Markt mit dem jeweiligen Kapitalmarktprodukt ansonsten kaum liquide ist.

Für eine Strafbarkeit muss auch eine tatsächliche Beeinflussung des Preises stattgefunden haben. Ob dies tatsächlich der Fall war, darüber lässt sich im Einzelfall trefflich streiten. Für die Strafverteidigung ist dieser Punkt neben dem Vorsatz ein Anhaltspunkt der zugunsten des Angeklagten wert ist, genau unter die Lupe genommen zu werden.

Strafbarkeit liegt außerdem nur dann vor, wenn der Anleger auch vorsätzlich gehandelt hat. Dabei reicht es für die vollendete Marktmanipulation, wenn er die Voraussetzungen der Situation grundsätzlich kannte und die Folgen billigend in Kauf genommen hat. Dieser Nachweis ist oft schwer zu führen.

Durch gute Strafverteidigung kann im Verfahren wegen Marktmanipulation möglicherweise eine Verfahrenseinstellung gegen einen symbolischen Geldbetrag erreicht werden oder ggf. sogar ein Freispruch.

Entscheidend ist im Vorfeld eine genaue Analyse der Ermittlungsergebnisse. 


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