Massenhaft Bescheide für Niederschlagswassergebühren problembehaftet

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Ein Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt scheint über Jahre seiner Verpflichtung zur Gebührenerhebung nicht nachgekommen zu sein und hat zum Jahresende massenhaft für 2015 ff. Bescheide über Niederschlagswassergebühren verschickt. 

Dieses Vorgehen ist stark problembehaftet und viele der Bescheide sind rechtswidrig.

Dass Verfahren erinnert an das Jahresende 2015, als ebenso massenhaft von vielen Verbänden im Land Beiträge für den sogenannten besonderen Herstellungsbeitrag (HB II) für die Abwasserbeseitigungsanlagen erhoben worden sind. 

Bei den jetzigen Bescheiden scheint sehr oft nicht geprüft worden zu sein, ob das Grundstück überhaupt an die Anlage zur Entsorgung des Niederschlagswasser angebunden ist, ob die versiegelten Flächen stimmen, ob das Niederschlagswasser aufgefangen wird oder auf dem Grundstück (teilweise) versickert.

Der Verband hat, um die Festsetzungsverjährung für 2015 zu verhindern, das Ende des Jahres 2019 genutzt. Er nimmt dabei offenbar in Kauf, dass ihm Fehler unterlaufen und ihn Rechtsmittel der Bürger erreichen. Dabei vertraut er sicher auch darauf, dass sich viele gar nicht erst wehren wollen, weil sie keinen Erfolg darin sehen.

Aber so wird sich das in den Folgejahren fortsetzen, wenn es nicht zu einer Prüfung im Widerspruchsverfahren und eventuell in einem Klageverfahren kommt.

Viele Betroffene haben auch mit unserer Hilfe Widerspruch eingelegt. Wir werden mit unserer Erfahrung, auch aus mehreren Verfahren gegen diesen Verband, das Bestmögliche tun für unsere Mandanten.



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