Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundestag verabschiedet

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Der Bundestag hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet.

Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen und deren Verhinderung sind Gegenstand des Gesetzes.

Unter anderem wird das neue Gesetz Verbraucher und Verbraucherinnen vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Massenabmahnungen von Verstößen gegen das Urheberrecht sollen sich zukünftig nicht mehr lohnen. Die Abmahngebühren für Anwälte werden gesenkt und damit die Kosten für teure Anwaltsschreiben insgesamt "gedeckelt". Das Gesetz will verhindern, dass sich Kanzleien ein mit Massenabmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht ein Geschäftsmodel aufbauen. Die Kosten für die erste Abmahnung an einen Verbraucher sollen fortan regelmäßig auf 155,30 Euro beschränkt werden. Damit ist den überzogenen Forderungen ein Ende gesetzt.

Im Urheberrecht wird zudem der "fliegenden Gerichtsstand" bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann. Eine Klage gegen einen Verbraucher muss zukünftig an dessen Wohnsitz erfolgen.

Weiterhin werden Verträge über Gewinnspiel zukünftig nur noch in Textform gültig sein. Dies soll eine aggressive Telefonwerbung verhindert werden.

Auch soll im Rahmen des Inkassowesens mehr Transparenz über die Forderungen und die Inkassogebühren eingeführt werden.

Nico Reisener, LL.B.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 27.06.2013



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