Was muss ich beachten, wenn ich einen GmbH-Vertrag unterschreibe?

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Viele Gründer übersehen bei der Gründung die Bedeutung des GmbH-Vertrages. Wichtige Themen werden dabei außer Acht gelassen, weil nicht das Wissen vorhanden ist, was im Laufe der Zeit so auf einen Gesellschafter zu kommen kann. Da werden Rechte abgegeben, die im Bedarfsfall gebraucht werden.

In einem guten GmbH-Vertrag ist die Verfügung über den Gesellschaftsanteil genau geregelt. Denn kein Gesellschafter möchte, dass der Mitgesellschafter über den Gesellschaftsanteil frei verfügen kann. Hier muss eine für alle Seiten brauchbare Regelung her.

Bei der Gründung einer GmbH sollten Sie sich daher immer von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten lassen. Der Entwurf und die Prüfung von Gesellschaftsverträgen müssen in kompetente Hände gelegt werden, damit Sie am Ende die Regelungen treffen, welche in Ihrer konkreten Situation passen und wirksam sind.

Ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit des Einsatzes eines Fachanwaltes für Gesellschaftsrecht ist die Abfindungsklausel bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus wichtigem Grund. Viele Mandanten kommen zu mir als Fachanwältin für Gesellschaftsrecht mit Formular-GmbH-Verträgen. In diesen GmbH-Verträgen ist die Höhe der Abfindungsklausel offengelassen.

Hier geht der Gründer – vielleicht auch zu Recht – davon aus, dass die Abfindung beliebig begrenzt werden kann. Beispielsweise liest man oft Gesellschaftsverträge, in denen die Abfindung auf 50 % des Anteilswertes begrenzt ist. Dies ist nach der Rechtsprechung unwirksam.

Oder die Regelungen über die Gesellschafterversammlung: Hier sind in den meisten Entwürfen für den GmbH-Vertrag noch Regelungen zu finden, wonach die Gesellschafterversammlung mittels eingeschriebenen Briefs eingeladen werden muss und die Gesellschafterversammlung am Sitz der Gesellschaft stattfinden muss. Dies sind keine zeitgemäßen Regelungen.

Kündigung, Tod und Ausscheiden eines Gesellschafters sind wichtige Themen, die bei der Gründung der GmbH, aber auch später geregelt werden müssen, damit es nicht zu einem bösen Erwachen kommt.

Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ist hier der Ansprechpartner.

Diplom-Kauffrau (FH)

Marie-Luise Kollmorgen

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht


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