Maultasche gegessen, das war`s? - Die Bagatellkündigung

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In letzter Zeit sind zahlreiche Fälle von sogenannten „Bagatellkündigungen" durch die Medien gegangen. Das erheitert die Leser, Hörer und Zuschauer.

Die Arbeitnehmer wurden alle wegen aller möglichen harmlosen Vermögensdelikten gekündigt, -beispielsweise, weil sie Reste aus der Großküche verzehrten.

Doch wie sind diese Fälle zu werten? Was, wenn man selbst betroffen ist?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nicht jedes kleine Vergehen des Arbeitnehmers eine Kündigung rechtfertigt. Trotzdem gehen die Gerichte meistens davon aus, dass auch „kleine" Vermögensdelikte eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.

Es wird hier nicht einmal eine Abmahnung gefordert. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an! Daher zählt auch hier das alte römische Sprichwort: „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei." - „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

Also immer bedenken: Jeder Verdacht, eines auch noch so „harmlos" scheinenden Vermögensdelikts, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Gerichte erachten diese meist als wirksam. Sie sind nur auf der sicheren Seite, wenn Sie wirklich niemals Werkzeug, Büromaterial, Essensreste etc. einpacken.

Die Rechtsprechung wird nicht unerheblich kritisiert, zumal bei solchen Fällen immer auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. (20 Jahre beschäftigt, - 1 Maultasche gegessen? Dann fristlose Kündigung????) Da kann man durchaus über Verhältnismäßigkeit nachdenken. Ich meine, hier ist eine Abmahnung erforderlich!! Anderenfalls bietet sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit auf ganze einfache Weise Arbeitnehmer „los zu werden".

Tipp: Auf der Hut sein und gegebenenfalls sofort Anwaltsrat einholen. Keinesfalls in einer solchen Situation einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. (Was von Arbeitgebern in solchen Fällen gern vorgelegt wird.)

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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