MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet

  • 1 Minuten Lesezeit

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger im Insolvenzverfahren

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG eröffnet. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, die Insolvenzforderungen bis zum 11.10.2017 bei dem Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Breithaupt schriftlich anzumelden.

Betroffene sollten zunächst die Möglichkeit wahrnehmen, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle und im Insolvenzverfahren sowie auf der Gläubigerversammlung. In vielen Fällen zahlt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts für die Interessensvertretung im Insolvenzverfahren.

Anleger sollten sich allerdings nicht nur darauf beschränken, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, weil hier häufig nur mit einer geringen Quote zu rechnen ist.

Nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen in vielen Fällen realistische Aussichten dafür, dass die Anleger ihren gesamten, für die vermeintlichen Wertpapiere gezahlten, Betrag zurückerstattet erhalten. „Die Globalurkunde des vermeintlichen Wertpapiers war unwirksam, sodass die depotführenden Banken ihre Verpflichtung aus dem zur Verschaffung der Anleihe geschlossenen Vertrags nicht erfüllen konnten. Somit muss die depotführende Bank nach unserer Einschätzung den Kunden so stellen, als hätte er die Anleihe nicht gezeichnet“, meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB Rechtsanwälte.

„Wir sehen uns in unserer Rechtsansicht insbesondere durch ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Januar 2017, in dem die depotführende Bank zur kompletten Erstattung des vom Anleger aufgewandten Betrags verurteilt wurde sowie der Ergebnisse einer Vielzahl von Verhandlungen in Parallelfällen, in denen überwiegend Vergleiche abgeschlossen wurden, bestätigt.“ so Rechtsanwalt Braun weiter. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft

Beiträge zum Thema