MDM Group: Anleger: Forderungsanmeldung und Anspruchsprüfung 2018! Anwälte informieren!

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Bei der MDM Group AG sind vermutlich mehrere Tausend Anleger aus Deutschland einem ungeheuerlichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen, viele Geschädigte verloren wohl 100.000,- – 300.000,- € oder noch mehr!

Unvorstellbar, dass ein derart dreister und unverfrorener Betrug im Jahr 2017 noch möglich war.

Inzwischen ist am 15.01.2018 auch der Konkurs über die MDM Group AG eröffnet worden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner empfiehlt Geschädigten „ihre Forderungen anzumelden, um keine Rechte zu verlieren“.

Ob hier eine relevante Insolvenzquote zu erwarten ist, ist zwar sehr unsicher, weil es sich bei der MDM Group ja um ein Briefkastenunternehmen ohne relevante Vermögenswerte handelte, eine Forderungsanmeldung könnte aber relevant sein z.B., um nicht Ansprüche gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen zu verlieren.

Inzwischen stellt sich auch ganz klar heraus, dass viele Geschädigte gleich mehrfach „abgezockt“ wurden:

Zunächst waren die Verantwortlichen der MDM Group bereits vor Monaten abgetaucht, die Anleger wurden aber im Anschluss nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen „bombardiert“ und dazu „geködert“, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM-Group-Aktie aus den USA zu kaufen. 

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger vermutlich aber nochmals viel Geld verloren.

Im November wurden Anleger dann schließlich von einem Unternehmen namens „TCV & Partners“ aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen Werte übernommen habe.

Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TCV Partners investiert.

Hier lag offensichtlich nochmals ein unseriöses oder gar betrügerisches Angebot vor, da die Anleger vorab nochmals Geld überweisen sollen, diverse Sätze der Website von TCV & Partners wurden auch von der Homepage der Deutschen Bank kopiert!

Auch stellt sich die inzwischen Frage, ob die Behörden genügend getan haben, um den Betrug zu verhindern, so prüfen Dr. Späth & Partner inzwischen auch mögliche Anwaltshaftungs-, Amtshaftungs- und sogar Staatshaftungsansprüche.

So hatte zwar die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) am 20.11.2017 der MDM Group die Einstellung und die Abwicklung des Einlagengeschäft angeordnet, weil die BaFin mitgeteilt hatte, dass die MDM Group das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft betrieben habe und keine Erlaubnis nach § 32 KWG vorgelegen habe.

Diese Meldung der BaFin kam aber für die Anleger zu spät, denn die Verantwortlichen der MDM Group waren schon lange vorher abgetaucht.

Auch die Schweizer Behörden waren gegen den offensichtlichen Betrug lange nicht ausreichend eingeschritten.

Zwar war ein Warnhinweis der FINMA im Internet erhältlich, sonst hat man aber von Seiten der FINMA oder der Staatsanwaltschaft lange nichts gegen das offensichtlich betrügerische Unternehmen unternommen, obwohl es nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner bereits Monate vor dem Betrug eine Beschwerde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft über die MDM Group AG gab.

Weiter stellt sich z.B. die Frage, ob bei der Handelsregistereintragung der Verwaltungsrätin und „Strohfrau“ Özlem Utanc „mit rechten Dingen zuging“ oder ob z. B. die Behörden genügend getan haben, um die Anleger vor dem Betrug zu schützen, denn Frau Utanc hatte zwar gemäß Handelsregister eine Wohnadresse in Luzern angegeben, bei der sie aber gemäß eines Zeitungsartikels gar nicht wohnte und auch auf dem Klingelbrett noch nicht einmal ihr Name erschien.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und qualifizierten anwaltlichen Rechtsrat einholen, um ihre Rechte zu wahren. 

Betroffene MDM-Group-Anleger können sich im Jahr 2018 gerne an Dr. Späth & Partner wenden.


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