Medizin studieren – Bewerbungsfristen nicht verpassen am 31.05.2016

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Wunschstudium Humanmedizin – Wie bekomme ich den Studienplatz?

Wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, d.h. das Abitur, dann steht Ihnen grundsätzlich der Weg zum Studium der Humanmedizin offen. Bei dem Auswahlverfahren fließt dann die Abiturnote zu 20% mit ein. Selbst aber wenn Ihre Durchschnittsnote aus der Abiturprüfung nicht den hohen NC-Werten entspricht, ist dies kein Grund, zu verzweifeln und sich mit einer Ablehnung zufrieden zu geben.

Dafür steht Ihnen das Instrument der Studienplatzklage zur Verfügung, mit dem Sie unabhängig von der Abiturdurchschnittsnote einen Studienplatz einklagen können. Als Anwälte für das Hochschulrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung über die Erfolgsaussichten. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, welche Universitäten eher erfolgversprechend für eine Studienplatzklage sind. Zudem haben Sie mit Herrn Rechtsanwalt Reckling, der Fachanwalt für das Verwaltungsrecht ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt auf diesem Gebiet an Ihrer Seite.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Viele Studienbewerber sind mit den Fristen und Bewerbungsvoraussetzungen überfordert, da in vielen Bundesländern unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. So kann in einigen Bundesländern nur geklagt werden, wenn die jeweilige Universität zuvor über hochschulstart.de bei der Bewerbung angegeben worden ist. Auch gibt es dann noch Besonderheiten bei der Angabe der Universitäten auf den Plätzen 1-6 im hochschuleigenen Auswahlverfahren. Die Bewerbung über hochschulstart.de ist daher in den meisten Fällen zwingend erforderlich.

An dieser Stelle stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und helfen Ihnen für eine form- und fristgerechte und auch taktische Bewerbung über hochschulstart.de

Wann laufen die Fristen für Abiturienten?

Bei den nachfolgenden Fristen handelt es sich um sog. Ausschlussfristen. Es gilt für Sie als Studienbewerber diese unbedingt zu beachten. Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung bei hochschulstart.de zum Wintersemester 2016/2017 ist der 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. Der 15. Juli des laufenden Jahres gilt für die „Neuen“, die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Bewerbung nicht nur online erfolgt. Der Antrag von hochschulstart.de muss auch ausgedruckt, persönlich unterschrieben und zudem mit einer amtlich beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses postalisch an Hochschulstart gesendet werden.

Persönliche und kompetente Beratung – Wir helfen Ihnen bei der Bewerbung!

Egal ob Hamburg, München, Berlin oder Köln. Die Studienortwahl hat für viele Studienbewerber eine erhebliche Bedeutung. Warten Sie daher nicht zu lange. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Die Erstberatung ist kostenfrei.


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