MehrWert 24 eG – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Für manche Experten und Insider kommt es nicht überraschend, dass am 13. August 2021 über das Vermögen der MehrWert 24 eG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Amtsgericht Dortmund ordnete das Verfahren unter dem Aktenzeichen 258 IN 51/21 an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. 

Hintergrund zur MehrWert 24 eG

Die MehrWert 24 eG ist in jüngerer Vergangenheit nicht die einzige Genossenschaft, über deren Vermögen letztendlich das (vorläufige) Insolvenzverfahren eröffnet werden musste. Der Geschäftszweig besteht in der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder. Für manche Experten war es nahezu absehbar, dass es über kurz oder lang zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MehrWert 24 eG kommen musste.

In der Vergangenheit hat die Genossenschaft mehrfach ihren Namen geändert. Die Gründung geht auf das Jahr 2014 zurück, damals noch unter dem Namen Sparfreunde Deutschland eG. Anschließend fand Mitte 2018 eine weitere Umfirmierung zur Help24 Service UG statt.

Da allerdings über das Vermögen der Help24 Service UG im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht Essen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fand Ende letzten Jahres eine weitere Umfirmierung zur MehrWert 24 eG statt. Über den vorherigen Insolvenzantrag der Sparfreund Deutschland hat CDR-Legal in der Vergangenheit bereits berichtet.

Schon seit geraumer Zeit führten einige Anleger gegen die Genossenschaft diverse Gerichtsverfahren. Inhalt der Streits war insbesondere, dass Anleger ihr Kapital zurück haben wollten. Vor Gericht bekamen Anleger bereits Recht, insbesondere aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichtes Hamm. Demnach wurde die MehrWert 24 eG dazu verpflichtet, an den betreffenden Anleger das geforderte Geld zurückzuzahlen.

Aktuelle Situation bei der MehrWert 24 eG

Der wesentliche Grund für den gestellten Insolvenzantrag ist anscheinend, dass der Vorstand der MehrWert 24 eG aufgrund des angesprochenen Urteils eine regelrechte Klagewelle befürchtet. Da das Urteil des OLG Hamm durchaus Grundsatzcharakter hat, ist diese Befürchtung sicherlich nicht unrealistisch.

Die sich auf diese Weise summierenden Rückforderungen verschiedener Anleger würden voraussichtlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Genossenschaft übersteigen. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das vorläufige Insolvenzverfahren in wenigen Monaten in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen wird. Anleger haben die Möglichkeit und sollten ihre Ansprüche durch Eintragung in die Insolvenztabelle geltend machen.

Was können Anleger jetzt tun?

Für Anleger ist es im Zusammenhang mit der MehrWert 24 eG wichtig, die eigenen Ansprüche fristgerecht geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Forderungen auf jeden Fall zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen.

Damit diesbezüglich keine wichtigen Aktionen unterbleiben, sollten sich Anleger an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wie CDR-Legal wenden. Dort gibt es die Option eines kostenfreies Erstgesprächs, sodass am Telefon bereits grundlegende Aspekte erörtert werden können.

Dabei kann es unter Umständen auch darum gehen, ob neben der Genossenschaft selbst weitere Anspruchsgegner existieren. Dazu könnten insbesondere Wirtschaftsprüfer oder auch der Prüfverband der Genossenschaften zählen.



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