Mein Interview mit dem Businesstalk am Kudamm

  • 1 Minuten Lesezeit

Das medizinische Personal versucht sein Bestes, eine ordentliche Behandlung zu gewährleisten. Der stressige Klinikalltag, sowie der Personalmangel stellen große juristische Risiken dar. Ein hoher Leistungsdruck bedeutet oftmals eine gewisse Fehleranfälligkeit. Seitens des medizinischen Personals gibt es viele Proteste, um eine Behandlung der Patienten am fachärztlichen Maßstab gewährleisten zu können. Hierfür sind eine gute grundsätzlich Planung und Organisation der Klinik notwendig. 
 Falls dies nicht der Fall sein sollte, sprechen die Juristen von einem Organisationsverschulden, wobei die Klinik als juristischer Komplex angegriffen wird.

Als Rechtsanwältin für Medizinrecht und Strafrecht sowie durch mein zweijähriges Masterstudium im Medizinrecht habe ich einen eigenen Blick auf dieses Feld. Um dieser wichtigen Thematik Ausdruck zu verleihen, durfte ich als Expertin beim Businesstalk Ku’damm dabei sein.

Hierbei kam auch  das gerade erlassene Urteil des OLG Hamburg vom 15.12.2022mit dem Aktenzeichen 3 Bs. 78/22 zu Sprache. Bei diesem Fall ging es um die Frage wie viel automatisiertes Verfahren beim „Online-Arzt“ zulässig ist und wieviel Behandlung es braucht. Es handelte sich um ein durch die Ärztekammer eingeleitetes berufsrechtliches Verfahren. Dies zeigt, welche hohen Erwartungen der Gesellschaft an Ärzte gerichtet werden. Diese könnten wegen einer Handlung sowohl strafrechtliche als auch berufliche Konsequenzen erfahren, falls es einen berufsrechtlichen Überhang gibt.

Nun steht fest: zu den Berufspflichten zählt es auch, dass die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten durch den Arzt tatsächlich festgestellt wird. Dabei reicht kein vollständig automatisiertes Verfahren. Nicht nur die Patienten selbst, sondern auch die Arbeitgeber müssen auf die Richtigkeit der ärztlichen Untersuchung und Behandlung vertrauen dürfen, da es für sie nur sehr schwer möglich ist, zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Arbeitnehmer zu kontrollieren.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)

Beiträge zum Thema