Meinungsfreiheit überwiegt – Influencerin durfte Designerin als „Mörderin“ bezeichnen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und verbotener Schmähkritik ist häufig eine schmale Linie. Bei der öffentlichen Kritik einer Designerin, die Leder verarbeitet, durch die Bezeichnung „Mörderin“, ist diese Grenze für die Richter am Landgericht Hamburg noch nicht überschritten. Die Influencerin Tessa Bergmeister durfte ihren Unmut über die Kleidungsstücke der Designerin auf Instagram derart kundtun, entschied das Gericht (Beschl. v. 12.4.2023, Az. 324 O 96/23).

Aufregung um Hamburger Designerin 

Die Influencerin und Medienbekanntheit Tessa Bergmeier hat mit über 26.000 Follower:innen auf Instagram eine nicht unbeachtliche Reichweite, die sie vielfach auch für die Thematisierung von Tierschutz nutzt. Die bekennende Veganerin, die zuletzt auch Bekanntheit durch ihre Teilnahme am RTL-Dschungelcamp erlangte, macht dabei auch vor einer reißerischen Meinungskundgabe nicht halt, wenn es um für sie tierschutzrelevante Themen geht. So machte die Influencerin ihre Follower:innen auf die Hamburger Designerin Liz Malraux aufmerksam, in deren Angebot sich auch Mode aus "Krokoleder, Kobraleder und Babysalamanderleder" finde. Auf Instagram bezeichnete die Influencerin die Designerin als "Mörderin" und deren Shows als "Mordschauen", "Leichenschauen" oder "Kadaverschauen". Dies erweckte nicht nur die Aufmerksamkeit der Follower:innen, sondern auch die der angegriffenen Designerin.

Mörder, wer Leder verarbeitet? 

Gegen die Äußerungen der Influencerin ging die Designer vor und mahnte diese zunächst ab, da sie sich durch die Bezeichnung als "Mörderin" in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Zudem verwende sie die genannten Ledersorten gar nicht, sondern ausschließlich Kalbsleder.

Doch auf die Abmahnung folgte nicht etwa eine Sendepause der Influencerin. Vielmehr entfachte dies den Instragram-Streit erst so richtig. Bergmeier reagierte mit einer neuen Instagramstory, in der sie die Internetseite der Designerin als irreführend bezeichnete, wenn die dort als "Krokolederpatches" bezeichneten Applikationen tatsächlich aus Nappa-Kalbsleder seien – also aus "Babykuhleder", wie Bergmeier es formuliert. In der Sache spiele aber auch dies keine Rolle. Bergmeier unterscheide nicht beim "Mord an Tieren". Die designten Applikationen seien "Leichenteile". Sie kündigte zudem an, dass sie es nicht unterlassen werde, "die Wahrheit" zu sagen.

Influencerin siegt im Streit um öffentliche Äußerungen 

Doch fällt die Äußerung, die Designerin sei eine „Mörderin“, noch unter eine freie Meinungskundgabe?
 Der Streit auf Instagram endete letztlich vor dem Landgericht Hamburg. Dort sollte die Influencerin als Siegerin aus dem Gerichtssaal gehen, denn dem Antrag der Designerin auf Unterlassung entsprach dem Gericht nicht.

Dass die Designerin von der Influencerin öffentlich als „Mörderin“ bezeichnet worden war, sei zwar scharfe Kritik, dabei aber noch von der Meinungsäußerungsfreiheit der Influencerin gedeckt. Die Grenze zur Schmähkritik sah das Gericht noch nicht überschritten. Ein Unterlassungsanspruch ergebe sich daher für die Designerin nicht.

Im Hinblick auf die Äußerung der Influencerin, dass die Website der Designerin irreführend sei, stimmte das Gericht sogar mit der Einschätzung Bergmeiers überein. Die Bezeichnung als "Krokopatches aus echtem Leder" oder "Jacke Cobraleder" sei für Besucher:innen der Webseite durchaus so zu verstehen, "dass  dort Kleidungsstücke aus den benannten Lederarten angeboten werden", so das Landgericht. Sind die Teile aber tatsächlich aus Kalbsleder, ist dies irreführend.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/influencer-werbung-abmahnung.html





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer

Beiträge zum Thema